Re: GNUcash Workshop

From: Clemens Li <Clemens.li_at_gmx.de>
Date: Sun, 20 Jan 2008 15:47:47 +0100

Hallo Claudia,

auch von mir: Herzlichen Dank an Franz!

Genau weiss ich es nicht, nur ein paar Hinweise zur Erhellung:

1.) Laut AfA-Tabelle des Finanzamts kannst du den Computer in drei
Jahren abschreiben (Workstation, PC, Notebook und deren
Peripheriegeräte), für Großrechner sind es sieben Jahre.

2.) Anlagenbuchhaltung und Abschreibung sind bei den
Buchhaltungsprogrammen meist eine eigene Welt.

Die 700 Euro gehen wie du sagst vom Girokonto runter. Du musst sie
dann am besten auf ein eigenes Konto "Anlagen" auf der Aktiva-Seite
zubuchen, denn der PC erhöht den Wert deines Unternehmens - nur den
Nettowert, Steuern nicht, die sind auf dem Steuer(ausgaben)Konto.

Das Anlagenkonto ist jetzt aber kein Ausgabenkonto, dass du bei der
Einnahmeüberschussrechnung als Ausgabe sofort in voller Höhe geltend machen kannst.

Da brauchst du noch ein Abschreibungskonto, das ist ein Ausgabenkonto.
Da kannst du jedes Jahr ein Drittel des Werts als Ausgabe buchen mit
Gegenbuchung auf dem Anlagenkonto, da sich der Wert der PC-Anlage
mindert. Diese (ja eher fiktive [Abschreibungs-]) Ausgabe kannst du dann
bei der Einnahmeüberschussrechnung von den Einnahmen abziehen.

Noch eine kleine Klippe: Wenn du in der zweiten Jahreshälfte gekauft
hast, darfst du im ersten Jahr nur die Hälfte abschreiben, also z.B.

Kauf 19.12.2007 700,00

Buchungen:
Girokonto 19.12.2007 -700,00
Steuern 19.12.2007 111,76
Anlagen 19.12.2007 588,24
Abschreibung 31.12.2007 98,04 weil zweite Jahreshälfte
Anlagen 19.12.2007 -98,04
Abschreibung 31.12.2008 196,08
Anlagen 31.12.2008 -196,08
Abschreibung 31.12.2009 196,08
Anlagen 31.12.2009 -196,08
Abschreibung 31.12.2010 98,04
Anlagen 31.12.2010 -98,04

Dann ist die Anlage vollständig abgeschrieben. Du kannst die letzte
Abschreibung 1,- Euro niedriger machen, dann hast du sie "zur
Erinnerung" noch mit Wert 1,- Euro in deinem Bestand. Musst du aber nicht.

Zumindest denke ich mir das jetzt mal so.

Ich weiss nicht genau, wie das bei dir mit der Steuer läuft, da du nicht
vorsteuerabzugsberechtigt bist. Sonst kannst du nämlich auf jeden Fall die Vorsteuer
sofort in voller Höhe als Kosten geltend machen. Ob du dann am
Jahresende gezahlte und eingenommene Vorsteuer verrechnen darfst, kann
dir bestimmt dein Finanzamt sagen.

Grüße

Clemens

-- 
Sunday, January 20, 2008, 10:09:39 AM Claudia Neumann wrote:
> Hallo Liste!
> Erstmal vielen Dank an Franz fr den GNUcash Workshop. Vielleicht begreife ich
> ja jetzt die doppelte Buchfhrung ;-).
> Ich habe also direkt angefangen, den Kontenrahmen fr mich anzupassen. Dabei
> ergab sich schon das erste Problem:
> wie kann ich mit GNUcash die Abschreibung machen bzw. eine 
> Abschreibungstabelle erstellen?
> z.B. neuer Computer:
> sagen wir 700,00 Euro gehen vom Girokonto runter -> Soll.
> Die 700,00 Euro muss ich ja jetzt ber 10 Jahre abschreiben. Wie und wo kann
> ich die Gegenbuchung machen und wie wird daraus eine Abschreibungstabelle?
> Viele Gráe
> Claudia Neumann
Received on Sun Jan 20 2008 - 15:47:47 CET

This archive was generated by hypermail 2.2.0 : Sun Jan 20 2008 - 15:48:03 CET