Re: GNUcash Workshop

From: Claudia Neumann <dr.claudia.neumann_at_gmx.de>
Date: Sun, 20 Jan 2008 16:19:14 +0100

Hallo Clemens!

Am Sonntag, 20. Januar 2008 15:47 schrieb Clemens Li:
> 1.) Laut AfA-Tabelle des Finanzamts kannst du den Computer in drei
> Jahren abschreiben (Workstation, PC, Notebook und deren
> Peripheriegeräte), für Großrechner sind es sieben Jahre.

Falsch: ab 1.1.2008 gilt:
2. Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sinken
Sie können künftig nur Wirtschaftsgüter bis 150 € (bisher: 410 €) in einem
Jahr abschreiben. Der Staat hat die Grenze für so genannte „geringwertige
Wirtschaftsgüter“ auf diesen Betrag gesenkt. Achtung: Sie müssen das
geringwertige Wirtschaftsgut jetzt in jedem Fall im Jahr der Anschaffung
abschreiben.

Ausnahme : Sollten Sie das Wirtschaftsgut erworben haben, um Einkünfte aus
Miete und Kapital zu erzielen, bleibt die alte 410-€-Grenze hingegen
bestehen.

Schaffen Sie ab 2008 ein Wirtschaftsgut an, das mehr als 150 €, aber höchstens
1.000 € kostet, landet dieses in einem so genannten Sammelposten. Sie müssen
die Anschaffungskosten aller so „gesammelten“ Wirtschaftsgüter
zusammenrechnen und mit 20 % jährlich über 5 Jahre linear abschreiben.
Verkaufen Sie etwa ein Gut aus diesem Sammelposten in dieser Zeit, verringert
sich der jährliche Abschreibungsbetrag dadurch nicht.

Weitere Nickeligkeiten unter
http://www.steuerweb.org/abschreibung/meldung40703.html#

> 2.) Anlagenbuchhaltung und Abschreibung sind bei den
> Buchhaltungsprogrammen meist eine eigene Welt.
>
> Die 700 Euro gehen wie du sagst vom Girokonto runter. Du musst sie
> dann am besten auf ein eigenes Konto "Anlagen" auf der Aktiva-Seite
> zubuchen, denn der PC erhöht den Wert deines Unternehmens - nur den
> Nettowert, Steuern nicht, die sind auf dem Steuer(ausgaben)Konto.
>
> Das Anlagenkonto ist jetzt aber kein Ausgabenkonto, dass du bei der
> Einnahmeüberschussrechnung als Ausgabe sofort in voller Höhe geltend machen
> kannst.
>
> Da brauchst du noch ein Abschreibungskonto, das ist ein Ausgabenkonto.
> Da kannst du jedes Jahr ein Drittel des Werts als Ausgabe buchen mit
> Gegenbuchung auf dem Anlagenkonto, da sich der Wert der PC-Anlage
> mindert. Diese (ja eher fiktive [Abschreibungs-]) Ausgabe kannst du dann
> bei der Einnahmeüberschussrechnung von den Einnahmen abziehen.
>
> Noch eine kleine Klippe: Wenn du in der zweiten Jahreshälfte gekauft
> hast, darfst du im ersten Jahr nur die Hälfte abschreiben, also z.B.
>
> Kauf 19.12.2007 700,00
>
> Buchungen:
> Girokonto 19.12.2007 -700,00
> Steuern 19.12.2007 111,76
> Anlagen 19.12.2007 588,24
> Abschreibung 31.12.2007 98,04 weil zweite Jahreshälfte
> Anlagen 19.12.2007 -98,04
> Abschreibung 31.12.2008 196,08
> Anlagen 31.12.2008 -196,08
> Abschreibung 31.12.2009 196,08
> Anlagen 31.12.2009 -196,08
> Abschreibung 31.12.2010 98,04
> Anlagen 31.12.2010 -98,04
>
> Dann ist die Anlage vollständig abgeschrieben. Du kannst die letzte
> Abschreibung 1,- Euro niedriger machen, dann hast du sie "zur
> Erinnerung" noch mit Wert 1,- Euro in deinem Bestand. Musst du aber nicht.
>
> Zumindest denke ich mir das jetzt mal so.
>
> Ich weiss nicht genau, wie das bei dir mit der Steuer läuft, da du nicht
> vorsteuerabzugsberechtigt bist. Sonst kannst du nämlich auf jeden Fall die
> Vorsteuer sofort in voller Höhe als Kosten geltend machen. Ob du dann am
> Jahresende gezahlte und eingenommene Vorsteuer verrechnen darfst, kann
> dir bestimmt dein Finanzamt sagen.

Ne, geht nicht. Bei uns ist alles Brutto für Netto. Nix mit Vorsteuer. Aber
erstmal vielen Dank für Deinen Tipp.

Viele Grüße

Claudia Neumann
Received on Sun Jan 20 2008 - 16:19:14 CET

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