Re: Eckpunkte der BT-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Konvent

From: Kai Drewes (k.drewes@tu-bs.de)
Date: Wed Jan 29 2003 - 17:08:47 CET

  • Next message: Jan Seifert: "Reflexionsgruppen der Kommission"

    Hallo MOP,

    schön gemacht! Ich kann in Eurem Papier so gut wie alles unterschreiben, nur zu
    drei Punkten einige kurze Anmerkungen:

    * Völlig klar ist, daß GASP und ESVP auf absehrbare Zeit nicht hunderprozentig
    vergemeinschaftet werden, was ganz einfach den politischen Gegebenheiten
    rechnung trägt. Aber wäre es nicht trotzdem gerade deshalb strategisch
    sinnvoll, die parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungsmechanismen
    möglichst wenig zu splitten? Im Klartext: Für mich muß das EP im Bereich der
    GASP klar Vorrang vor den nationalen Parlamenten haben, auch wenn letzteren
    schon aus rein völkerrechtlichen Gründen ein Mitspracherecht nicht zu
    verweigern ist. Auch die Kontrolle des Rats der Außenminister als ganzes kann
    sinnvollerweise nur beim EP angesiedelt sein. Sonst bekommen wir am Ende auch
    noch einen ständigen Rat (gar noch mit rotierendem Vorsitz) der nationalen
    Parlamentsausschüsse für Europa und/oder Auswärtiges, der lautstark seine
    Mitwirkungsrechte einfordert ...

    * Wie ich früher schon einmal zu Protokoll gegeben habe, glaube ich ganz und
    gar nicht, daß wir gut damit beraten sind, uns die künftige EU als große
    Bundesrepublik vorzustellen. Der Grad an Föderalismus wird in Europa auf
    Jahrzehnte hin noch geringer als in den USA sein - womit ich im übrigen
    (mittlerweile) gut leben kann, denn nur so werden wir der Geschichte Europas
    wirklich gerecht. Dennoch wäre ich im Bereich der Steuerpolitik weniger
    zaghaft: Klar wird und muß es, Subsidiarität hin oder her, Politikfelder geben,
    die unter die alleinige Kompetenz der EU fallen. Und mit der Zeit, das lehrt
    ein Blick auf die Geschichte aller über einen längeren Zeitraum
    funktionierenden Bundesstaaten, wird die EU auch immer mehr Kompetenzen
    erlangen. Im Klartext: Ich halte es für geboten, für die europäische Ebene
    schon jetzt ganz grundsätzlich Steuern einzufordern, die allein ihr zustehen,
    denn das Geld ist letzten Endes immer der entscheidende Aspekt (siehe in
    Deutschland die strukturelle Misere der Bundesländer und noch mehr der völlig
    handlungsunfähigen Kommunen).

    * Ein generelles Bekenntnis zum Stabilitätspakt halte ich für richtig, ebenso,
    daß das im Gegenzug kein Thema für eine Europäische Verfassung sein kann.
    Dennoch halte ich den Pakt und die geld- und finanzpolitischen Vorgaben
    innerhalb der EU für kritikwürdig und dringend reformbedürftig: Keineswegs nur
    Neokeynesianer, sondern meinem Eindruck nach wirklich die Mehrheit der
    ernstzunehmenden Ökonomen quer durch alle Lager verweist darauf, wie
    kurzsichtig es ist, auch in einer Konjunkturkrise wie der jetztigen alles den
    Hauptzielen unterzuordnen zu sparen und die Inflation niedrig zu halten. Auch
    die Kommission scheint ja in diesem Bereich bereits viel weniger
    fundamentalistischer zu sein als die EZB.

    In diesem Sinne:

    Szia!

    Kai

    > Eckpunktepapier der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Europäischen
    > Verfassungskonvent
    > (28.1.2003 final)
    >
    >
    > Seit Ende Februar 2002 tagt der Europäische Konvent mit dem Ziel, der
    > Europäischen Union (EU) eine
    > neue Verfassung zu geben. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diesen
    > Verfassungsprozess, der die EU
    > auf eine demokratischere und transparentere Grundlage stellen soll. Nur durch
    > eine umfassende
    > Demokratisierung kann die EU auch zu einer Union der Bürgerinnen und Bürger
    > werden. Zudem müssen die
    > Entscheidungsstrukturen der EU dergestalt reformiert werden, dass die
    > Europäische Union auch nach
    > der Erweiterung ihre volle Handlungsfähigkeit bewahren kann.
    >
    > Die zukünftige Verfassung soll aus zwei Teilen bestehen, einem ersten Teil,
    > der die klassischen
    > Verfassungsinhalte, also Grundrechte, Ziele, Kompetenzen, Institutionen und
    > Verfahren, umfasst und
    > einem zweiten Teil, der die Politiken der EU inhaltlich bestimmt. Die
    > bündnisgrünen Vorstellungen
    > einer europäischen Verfassung werden dabei von folgenden Eckpunkten
    > geleitet:
    >
    >
    > Erster Teil der Verfassung
    >
    > Bündnis 90/Die Grünen fordern die Schaffung einer einheitlichen europäischen
    > Verfassung. Einer
    > Verfassung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass der europäische
    > Integrationsprozess längst mehr
    > ist als die Zusammenarbeit zwischen Staaten und auch mehr als ein
    > Staatenverbund. Bündnis 90/Die
    > Grünen wollen eine Verfassung, die die Entscheidungsabläufe der EU
    > demokratisch gestaltet, die
    > Gewaltenteilung garantiert und die EU nicht nur zu einer Union der Staaten,
    > sondern zu einer
    > wirklichen Union der Bürgerinnen und Bürger macht und ihnen gleiche Rechte
    > garantiert. Die neue
    > Verfassung soll die bisherigen Verträge ersetzen und die im EU-Vertrag
    > angelegte Säulenstruktur
    > überwinden. Dies wird die Verständlichkeit der EU erhöhen und umfassende
    > demokratische Strukturen
    > verankern.
    >
    > Wir fordern die Integration der EU-Grundrechtscharta in die Verfassung. Dabei
    > muss sichergestellt
    > werden, dass im Bereich der Menschenwürde alle Menschen als Adressaten der
    > sich hieraus ergebenden
    > Rechte gemeint sind.
    >
    > Eine individuelle Grundrechtsbeschwerde muss den Bürgerinnen und Bürgern den
    > Weg zum Europäischen
    > Gerichtshof ermöglichen. Die EU soll Rechtspersönlichkeit erlangen, unter
    > anderem damit sie der
    > Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten kann.
    >
    > In die Zielbestimmungen der Verfassung müssen unter anderem Nachhaltige
    > Entwicklung, zivile
    > Krisenprävention, Nichtdiskriminierung, Umwelt- und Tierschutz,
    > Generationengerechtigkeit, die
    > Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Verbraucherschutz,
    > Chancengleichheit sowie soziale
    > Gerechtigkeit aufgenommen werden. Die soziale und ökologische Marktwirtschaft
    > soll als
    > wirtschaftliches Grundprinzip der EU festgeschrieben werden.
    > Die Kompetenzordnung der EU muss transparenter werden, damit für die
    > Bürgerinnen und Bürger klar
    > ist, welche politische Ebene in Europa für welchen Bereich die
    > Hauptverantwortung trägt. Die
    > Kompetenzordnung muss aber weiterhin flexibel und entwicklungsoffen bleiben,
    > um auf neue
    > Herausforderungen und einer Welt im Wandel angemessene Antworten geben zu
    > können. Dabei bildet das
    > Subsidiaritätsprinzip den Ausgangspunkt der Kompetenzordnung. Das bedeutet
    > aber auch, dass in
    > Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten heute allein nicht mehr wirksam
    > handeln können, die
    > Kompetenzen der EU gestärkt werden müssen.
    >
    > Bündnis 90/Die Grünen treten ein für die umfassende Demokratisierung der
    > Entscheidungsprozesse auf
    > europäischer Ebene. Die gesetzgebende Gewalt soll gleichberechtigt von EP und
    > Rat ausgeübt werden.
    > Daher soll das EP ein uneingeschränktes Mitentscheidungsrecht in allen
    > Bereichen der Rechtsetzung
    > und des Haushalts erhalten. Wir treten für die Vereinheitlichung des
    > Wahlrechts zum Europäischen
    > Parlament ein. Darüber hinaus fordern wir, dass zur Beförderung einer
    > europäischen Öffentlichkeit
    > ein Teil der Sitze im EP über europäische Listen gewählt wird.
    >
    > Im Rat sollten die verbliebenen Einstimmigkeitserfordernisse abgeschafft
    > werden. Der
    > Abstimmungsmodus im Rat sollte dadurch vereinfacht werden, dass ein System
    > der doppelten Mehrheit
    > eingeführt wird. Ein Beschluss kommt danach zustande, wenn eine Mehrheit der
    > Mitgliedstaaten, die
    > gleichzeitig eine Mehrheit der Bevölkerung umfasst, diesem zustimmt. Die
    > Öffentlichkeit der
    > Gesetzgebungsverfahren muss als elementares demokratisches Prinzip
    > gewährleistet sein.
    >
    > Wir sprechen uns für die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission
    > durch das Europäische
    > Parlament aus. Die Bestätigung dieser Wahl durch den Europäischen Rat würde
    > unserer Vorstellung
    > einer BürgerInnen- und Staaten-Union am besten gerecht werden. Die
    > Mehrheitsverhältnisse im
    > Parlament und eine geographische Ausgewogenheit sollten bei der
    > Zusammensetzung der Kommission
    > berücksichtigt werden. Die Kommission muss zu einer starken Exekutive der EU
    > werden. Der Europäische
    > Rat muss sich auf die Festlegung der Grundlinien gemeinschaftlicher
    > europäischer Politik
    > konzentrieren.
    >
    > Damit die EU in der Außen- und Sicherheitspolitik kohärenter und effizienter
    > handeln kann, sollte
    > diese weiter vergemeinschaftet werden. Die gemeinsamen Strukturen müssen
    > gestärkt werden. Mit
    > Ausnahme des Militärbereichs soll im Rat zu qualifizierten
    > Mehrheitsentscheidungen übergegangen
    > werden. Als Zwischenschritt muss zur besseren Verzahnung von Kommission und
    > Rat bei der Konzeption
    > und Umsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik eine Personalunion des Hohen
    > Repräsentanten und des
    > Kommissars für Außenbeziehungen angestrebt werden. Die umfassende
    > parlamentarische Kontrolle der
    > europäischen Außen- und Sicherheitspolitik durch das EP und die nationalen
    > Parlamente ist zu
    > gewährleisten.
    >
    > Wir lehnen die Einrichtung neuer Institutionen ab, da damit das
    > Institutionengefüge der EU noch
    > komplexer würde und somit für die BürgerInnen intransparenter und weniger
    > demokratisch. Wir fordern
    > allerdings im Sinne der Agenda 21 den Wirtschafts- und Sozialausschuss zu
    > einem „Ausschuss für
    > Nachhaltige Entwicklung“ zu erweitern und seine Beratungsfunktion gegenüber
    > den EU-Organen zu
    > stärken. Der Nachhaltigkeitsdimension muss darüber hinaus gemäß der
    > Göteborg-Strategie im
    > Gemeinschaftsrecht stärker als bisher Rechnung getragen werden.
    >
    > Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einführung von Volksinitiative,
    > Volksbegehren und Volksentscheid
    > auch im Rahmen des europäischen Verfassungsprozesses. Weiterhin setzen wir
    > uns für ein europäisches
    > Referendum zur Annahme der Verfassung ein.
    >
    >
    > Zweiter Teil der Verfassung
    >
    > Im zweiten Teil der Verfassung sollen die in den jetzigen Verträgen
    > festgelegten Bestimmungen zu den
    > einzelnen Politikbereichen verankert werden. Eine Reform dieser Fachpolitiken
    > ist nicht Teil des
    > Mandats des Konvents. Gleichwohl hat der Konvent Arbeitsgruppen eingesetzt,
    > die Vorschläge in den
    > Bereichen Außen- und Verteidigungspolitik, Sozial- und Ordnungspolitik sowie
    > Innen- und
    > Rechtspolitik vorgelegt haben.
    >
    > · Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik soll weiter europäisiert
    > werden. Sie orientiert
    > sich an einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der gesellschaftspolitische,
    > wirtschaftliche, soziale
    > und ökologische Kriterien mit einschließt. Die EU setzt sich die Sicherheit
    > und Stabilität ihres
    > regionalen Umfelds zum Ziel. Sie orientiert sich dabei an den Kriterien der
    > Krisenprävention und der
    > zivilen Konfliktlösung. Die entwicklungspolitischen Instrumente der EU und
    > ihrer Mitgliedstaaten
    > sind besser zu koordinieren. Die EU trägt zur gerechten und nachhaltigen
    > Gestaltung der
    > Globalisierung und zur Stärkung multilateraler Institutionen wie der
    > Vereinten Nationen bei. Ein
    > gemeinsamer Sitz im UN-Sicherheitsrat und eine gemeinsame Vertretung der EU
    > in internationalen
    > Finanzinstitutionen wie dem IWF sollen dabei die Effektivität der
    > EU-Außenpolitik weiter erhöhen.
    >
    > · Auch in der Justiz- und Innenpolitik fordern wir eine Verstärkung der
    > gemeinsamen Politik. Für die
    > Asyl- und Migrationspolitik soll das Gemeinschaftsverfahren uneingeschränkt
    > gelten. Die
    > Europol-Konvention soll in den Rechtsrahmen der EU überführt und die
    > Rechtsgrundlage für eine
    > europäische Staatsanwaltschaft sowie eine europäische Grenzpolizei geschaffen
    > werden. Dies muss aber
    > einhergehen mit der vollständigen Beteiligung des Europäischen Parlaments und
    > der uneingeschränkten
    > Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof. Unionsbürgerrechte sollten je
    > nach Aufenthaltsdauer
    > auch auf diejenigen Bürger ausgedehnt werden, die sich aus Drittstaaten
    > rechtmäßig in der EU
    > aufhalten.
    >
    > · Die bisherige Finanzierung der EU über primär mitgliedsstaatliche Beiträge
    > soll vereinfacht und um
    > die Möglichkeit der EU, eigene Steuern im Sinne von Aufkommensanteilen an
    > bestehenden Steuern zu
    > erheben, ergänzt werden. Über diese Aufkommensanteile für die EU soll das EP
    > gemeinsam mit dem Rat
    > beschließen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, z.B. bei Flugbenzin oder
    > Devisentransaktionen zu
    > einer gemeinsamen europäischen Besteuerung zu kommen. Weiterhin halten wir
    > eine Harmonisierung der
    > Steuervorschriften in Europa in den binnenmarktrelevanten Bereichen für
    > notwendig.
    >
    > · Das Haushaltsrecht des Europäischen Parlaments ist in der Verfassung zu
    > verankern. EP und Rat
    > sollen gleichberechtigt über die Ausgaben entscheiden. Ein Recht auf
    > Verschuldung ist weiterhin
    > nicht zulässig. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sollte als
    > wirtschaftspolitisches Instrument
    > nicht Bestandteil der Verfassung sein. Die Unabhängigkeit der EZB ist zu
    > gewährleisten.
    >
    > · Die europäische Wettbewerbsordnung soll gewährleisten, dass kleine und
    > mittlere Unternehmen faire
    > Chancen im Markt bekommen. Besonders in den Bereichen ehemaliger Monopole wie
    > Telekommunikation,
    > Post, öffentlicher Personenverkehr, Strom und Gas brauchen wir einen
    > verbindlichen europäischen
    > Wettbewerbsrahmen. Wettbewerb soll jeweils so weit eingesetzt werden, wie er
    > die Bereitstellung von
    > Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger in ökologisch und sozial sinnvoller
    > Weise unterstützt. Der
    > Staat behält die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger
    > Zugang zu den Leistungen
    > der öffentlichen Daseinsvorsorge haben.
    >
    > · In der Sozialpolitik ist in Anbetracht des integrierten Binnenmarktes auch
    > im Bereich der sozialen
    > Sicherungssysteme die Einführung von europäischen Mindeststandards notwendig.
    > Wir wollen langfristig
    > Sozialsysteme erreichen, die grenzüberschreitenden Erwerbsbiografien gerecht
    > werden und die
    > Niederlassungsfreiheit auch sozial gewährleisten. Im Bereich der
    > Beschäftigungspolitik ist die
    > Koordinierung der nationalstaatlichen Politiken zu verstärken.
    >
    > · Die Gemeinsame Agrarpolitik soll sich an einer zukunftsfähigen und
    > nachhaltigen Entwicklung der
    > ländlichen Räume und der landwirtschaftlichen Produktion sowie an den
    > Anforderungen von
    > Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz ausrichten. Dafür ist eine grundlegende
    > EU-Agrarreform
    > notwendig. Zentrales Ziel ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und
    > damit der Erhalt bzw.
    > die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten. Eine wichtige Rolle
    > spielt dabei die
    > stoffliche und energetische Nutzung der Biomasse. Die zukünftige gemeinsame
    > Agrarpolitik soll die
    > Produktion hochwertiger gesunder Nahrungsmitteln, beispielsweise im
    > ökologischen Landbau, und die
    > Erzeugung erneuerbarer Energien unterstützen. Gemeinsame Qualitätsstandards,
    > verbrauchergerechte
    > Kennzeichnung sowie Kontrolle und Schutz bei der Freisetzung gentechnisch
    > veränderter Organismen
    > sind wichtige Bestandteile des vorsorgenden Verbraucherschutzes. Gerechter
    > Marktzugang und fairer
    > Handel müssen vor allem für Entwicklungsländer gewährleistet werden. Dazu ist
    > die Abschaffung der
    > handelsverzerrenden Exportsubventionen notwendig.
    >
    > · Der Verbraucherschutz stellt im 21. Jahrhundert neue Anforderungen an den
    > Staat und die
    > Unternehmen. Ziel des Verbraucherschutzes ist ein umfassender Schutz der
    > Verbraucherinnen und
    > Verbraucher sowie breite Information, Transparenz und Orientierung, um ihre
    > Souveränität zu erhöhen.
    > Neben einem umfassenden Verbraucherschutz bei Nahrungsmitteln sind deshalb
    > auch in allen anderen
    > Güter- und Dienstleistungsbereichen weitreichende Verbraucherrechte
    > sicherzustellen. Um die Rechte
    > der Bürgerinnen und Bürger im Binnenmarkt zu stärken, sind hohe gemeinsame
    > Standards beim
    > Verbraucherschutz unverzichtbar.
    >
    > · Gerade auch im Hinblick auf die Erweiterung der EU und die sich damit
    > vergrößernde Heterogenität
    > in Bereich der Umweltpolitik ist eine möglichst umfassende
    > Regelungskompentenz der EU zum Erlass von
    > Mindeststandards notwendig. Die Strategie zur nachhaltigen Entwicklung muss
    > konsequent umgesetzt und
    > mit den nationalen Strategien verbunden werden. Die Umweltpolitik der EU muss
    > dabei vor allem auf
    > ökologische Stoff- und Produktpolitik, nachhaltige Land- und
    > Ressourcennutzung sowie eine Stärkung
    > der Produktverantwortung zielen und verstärkt gesundheitlichen Gefahren wie
    > Lärm und
    > Strahlenbelastung entgegenwirken. Die Kommission soll weiterhin dazu
    > verpflichtet werden,
    > strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen und dabei auch
    > Wissenschaft und Verbände
    > anzuhören. Insbesondere in Umweltfragen muss das Verbandsklagerecht gemäß der
    > Aarhus-Konvention
    > ausgebaut werden.
    >
    > · Die Europäische Union hat die Nachhaltigkeit zu einem Grundsatz ihrer
    > Politik gemacht. Mit ihrer
    > Unterschrift unter das Kyoto-Protokoll hat sie sich den Zielen des
    > Klimaschutzes verpflichtet. Dies
    > beinhaltet auch die Umsetzung einer umweltfreundlichen Energiepolitik und
    > damit die Förderung von
    > erneuerbaren Energien, von Energieeffizienz und Einsparungsmethoden. Die
    > bisherigen einseitigen
    > Subventionsmechanismen und Forschungsunterstützungen für Kohle- und
    > Atomenergie müssen beendet
    > werden. Dies erfordert die Aufhebung des Euratom-Vertrags. Dieser ist mit
    > unseren Zielen für eine
    > Europäische Verfassung nicht vereinbar. Die im Euratom-Vertrag festgelegten
    > Überwachungsfunktionen
    > müssen aber erhalten bleiben.
    >
    > · Die EU ist dem Grundsatz der Geschlechterdemokratie verpflichtet und setzt
    > sich aktiv für die
    > Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Das Prinzip des Gender
    > Mainstreaming muss konsequenter in
    > allen Handlungsfeldern der EU umgesetzt werden.
    >
    > · Bei der Gestaltung ihrer Politik muss die EU Kinderrechte sowie das Wohl
    > und den Schutz von
    > Kindern und Jugendlichen in besonderem Maße berücksichtigen.
    >
    >
    > Im Rahmen des Konvents ist aufgrund des engen Zeitrahmens leider keine
    > umfassende Reform aller
    > Fachpolitiken realisierbar. Es erscheint uns deshalb wichtig, auf die weiter
    > anstehenden
    > Reformnotwendigkeiten in wichtigen Bereichen europäischer Politik
    > hinzuweisen. Insgesamt betrachtet
    > muss sich die Ausgestaltung der Politiken in Zukunft weit stärker an den in
    > der Verfassung
    > verankerten Zielbestimmungen ausrichten. Mit der gleichberechtigten
    > Beteiligung des EPs und der
    > Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat verbinden wir darüber hinaus
    > die Hoffnung, dass wir
    > zu substanziell besseren Ergebnissen in allen Politikfeldern kommen werden.
    >
    >
    > Dieses Papier markiert Eckpunkte einer bündnisgrünen Vorstellung einer
    > Europäischen Verfassung,
    > erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist gleichzeitig gedacht
    > als Einladung zur
    > Diskussion über die Zukunft Europas. Wir wollen diese Diskussion mit den
    > anderen grünen Parteien in
    > Europa, mit der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament und mit den
    > Bürgerinnnen und
    > Bürgern der Europäischen Union führen.
    >
    >
    >
    >
    >
    > --
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