From: Bernd Ritter (comrad@holarse.net)
Date: Mon Mar 31 2003 - 20:03:02 CEST
Hallo,
im Prinzip wäre von dieser Regelung unser geplanter Holarse.Net-Stand direkt betroffen. Allerdings geht es hier um die Werbung, Vertreibung und den Versand solcher Spiele. Spiele ab 18 jahren dürfen ja nun im Handel beworben werden, aber der Versand ist verboten und im Handel dürfen sie auch nur gegen Altersnachweis abgegeben werden.
viele Grüsse,
Bernd Ritter
HOLARSE.NET
On Mon, 31 Mar 2003 19:34:59 +0200
Martin Schulze <joey@infodrom.org> wrote:
> Hier ein paar Informationen eines Distributors von Spielen
> fuer GNU/Linux, die uns moeglicherweise auch auf dem LinuxTag
> treffen koennen, abhaengig davon, wie eng wir die Implementierung
> sehen und od es jemand pruefen will.
>
> Komplett zu lesen auf
> http://www.infodrom.org/Mail-Archive/misc/2003/0001.html
>
>
> Gruesse,
>
> Joey
>
>
> -----------------------------------------------------------------------
>
> Was hat sich geändert ?
>
> Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Wortlaut finden Sie
> unter http://www.usk.de/JuSchG/ ), das bereits zum 01.04.2003 Kraft
> tritt, bedeutet für die Anbieter von Linux-Spielen weitreichende
> Vertriebsbeschränkungen innerhalb Deutschlands.
>
> Bisher waren Spiele, die nicht ausdrücklich verboten waren (z.B. durch
> eine Indizierung durch das BMFSFJ, oder durch Erfüllen eines Tatbestandes
> wie Gewaltverherrlichung oder Benutzen verbotener Marken) in Deutschland
> für den Vertrieb ohne Alterskontrolle zugelassen, damit auch im
> Versandhandel erhältlich und in zahlreichen Demo-Points zu testen.
>
> Die neue Regelung, an der auch die Verbände der Unterhaltungsindustrie
> (s. auch http://www.vud.de) mitgewirkt haben, sieht vor, dass alle Spiele,
> die nicht ausdrücklich durch eine Landesregierung oder alternativ eine
> Vereinigung der freiwilligen Selbstkontrolle (in Deutschland ist dies die
> USK) in eine bestimmte Altersstufe eingeordnet wurden, nicht an Personen
> unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
>
> [..]
>
> Alle Produkte müssen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem
> Datenträger eindeutig die Alterskennzeichnung tragen, nicht
> gekennzeichnete Produkte haben automatisch keine Jugendfreigabe.
> Diese Regelung ist ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung
> durch die BPjM !
>
> ! Für die in Kraft getretenen Vertriebsbeschränkungen ist der Inhalt von
> ! Spielen zunächst einmal uninteressant - also auch Kinderspiele wie Tuxracer,
> ! Krilo oder Mahjongg dürfen grundsätzlich in Deutschland nur an Personen
> ! ab 18 Jahren abgegeben werden, auch wenn ihr Inhalt eindeutig nicht
> ! jugendgefährdend sein kann bzw. eindeutig ist, dass der Inhalt eine
> ! Altersfreigabe "ohne Beschränkung" bzw. "ab 6 Jahren" erhalten würde.
>
> [..]
>
> ! Für Spiele, die durch die USK bis einschließlich 16 Jahre freigegeben
> ! wurden, gelten nach gängiger Rechtsauffassung keine Vertriebsbeschränkungen
> ! für den Versandhandel, jedoch ist der Zugang in Demo-Points nur in der
> ! entsprechenden Altersstufe gestattet. Somit werden diese Spiele auch
> nach dem 01.04.2003 weiterhin an Endkunden vertrieben, jedoch ist eine
> eindeutige Alterskennzeichnung sowohl auf unseren Webseiten als auch
> auf der Verpackung erforderlich. Händler oder Internet-Cafes müssen darauf
> achten, dass Linux-Systeme mit Spielen, die "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"
> Jahren freigegeben sind, nicht jüngeren Personengruppen zugänglich
> gemacht werden.
>
>
> --
> GNU GPL: "The source will be with you... always."
>
>
> --
> To UNSUBSCRIBE, send an email to linuxtag-projects-request@lists.infodrom.org
> with a subject of "unsubscribe". Trouble? Contact listmaster@lists.infodrom.org
>
>
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