Hallo Georg,
ja, da könntest Du recht haben. Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Ärzte wurde
offensichtlich von der KBV zusammen mit dem BSI verfasst. Also zielt das mit
Sicherheit auf den Quick-Safe bei MS Word ab.
Wenn, dann geht es um Arztbriefe, die beim Versenden nicht mehr verändert
werden sollen. Also kann man da sicher PDF/A einsetzen. Für den Arzt, der den
Brief editieren will, ist das ODT von LibreOffice da. Wenn aber Briefe, z.B. in
die elektronische Patientenakte eingepflegt werden sollen, sollten diese Briefe
als PDF/A exportiert werden. Das ist sicher machbar.
Vielen Dank für die Hinweise
Bleibt gesund!
Claudia
Am Mittwoch, 10. März 2021, 22:37:03 CET schrieb Newsreader:
> Hallo Claudia
>
> Die KBV hat sicherlich das IT-Grundschutzkompendium des BSI als
> Grundlage genommen und bezieht sich dort auf den Baustein CON.8
> Informationsaustausch. Dort findet sich:
>
> "CON.9.A5 Beseitigung von Restinformationen vor Weitergabe [Benutzer] (S)
> Zusätzlich zu den allgemeinen Schulungsmaßnahmen SOLLTE die Institution
> die Benutzer über die Gefahren von Rest- und Zusatzinformationen in
> Dokumenten und Dateien informieren. Den Benutzern SOLLTE vermittelt
> werden, wie sie Rest- und Zusatzinformationen in Dokumenten und Dateien
> vermeiden können. Die Institution SOLLTE jeden Benutzer anleiten, wie
> unerwünschte Restinformationen vom Austausch auszuschließen, sind. Die
> Benutzer SOLLTEN jede Datei und jedes Dokument vor der Weitergabe auf
> unerwünschte Restinformationen überprüfen. Die Benutzer SOLLTEN
> unerwünschte Restinformationen aus Dokumenten und Dateien entfernen."
>
> Die Anforderungen sind aus den alten IT-Grundschutzkatalogen gekommen
> und dort war die Maßnahme tatsächlich nach Entdeckung der
> Restinformationen im Quick-Safe bei MS Word aufgenommen worden.
>
> Abhilfe schafft das Speichern im RTF Format oder als PDF/A Datei.
> Letztere ist nicht so bequem zu bearbeiten wie RTF (sofern das nötig ist).
>
> Gruß- Georg B.
>
> Am 09.03.21 um 20:36 schrieb Claudia Neumann:
> > Hallo Liste,
> >
> >
> >
> > ab 1.4.2021 müssen Ärzte neben ihre übrigen Pflichten
> > (COVID-19-Abstriche, COVID-19-Impfung, noch ein paar kranke Leute
> > behandeln) die Maßnahmen der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV umsetzen.
> >
> >
> >
> > Ein Punkt ist:
> >
> > Office-Produkte:
> >
> > Beseitigung von Rest-Informationen vor Weitergabe von Dokumenten.
> >
> > Vertrauliches aus Dokumenten löschen vor einer Weitergabe an Dritte.
> >
> >
> >
> > Das kann ja eigentlich nur auf Mikro$oft Word zutreffen. Oder gibt es
> > sowas auch in LibreOffice?
> >
> >
> >
> > Viele Grüße
> >
> >
> >
> > Claudia Neumann
> >
> >
> >
> >
Received on Wed Mar 10 2021 - 23:32:54 CET
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