Hallo Claudia
Die KBV hat sicherlich das IT-Grundschutzkompendium des BSI als
Grundlage genommen und bezieht sich dort auf den Baustein CON.8
Informationsaustausch. Dort findet sich:
"CON.9.A5 Beseitigung von Restinformationen vor Weitergabe [Benutzer] (S)
Zusätzlich zu den allgemeinen Schulungsmaßnahmen SOLLTE die Institution
die Benutzer über die Gefahren von Rest- und Zusatzinformationen in
Dokumenten und Dateien informieren. Den Benutzern SOLLTE vermittelt
werden, wie sie Rest- und Zusatzinformationen in Dokumenten und Dateien
vermeiden können. Die Institution SOLLTE jeden Benutzer anleiten, wie
unerwünschte Restinformationen vom Austausch auszuschließen, sind. Die
Benutzer SOLLTEN jede Datei und jedes Dokument vor der Weitergabe auf
unerwünschte Restinformationen überprüfen. Die Benutzer SOLLTEN
unerwünschte Restinformationen aus Dokumenten und Dateien entfernen."
Die Anforderungen sind aus den alten IT-Grundschutzkatalogen gekommen
und dort war die Maßnahme tatsächlich nach Entdeckung der
Restinformationen im Quick-Safe bei MS Word aufgenommen worden.
Abhilfe schafft das Speichern im RTF Format oder als PDF/A Datei.
Letztere ist nicht so bequem zu bearbeiten wie RTF (sofern das nötig ist).
Gruß- Georg B.
Am 09.03.21 um 20:36 schrieb Claudia Neumann:
> Hallo Liste,
>
>
>
> ab 1.4.2021 müssen Ärzte neben ihre übrigen Pflichten
> (COVID-19-Abstriche, COVID-19-Impfung, noch ein paar kranke Leute
> behandeln) die Maßnahmen der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV umsetzen.
>
>
>
> Ein Punkt ist:
>
> Office-Produkte:
>
> Beseitigung von Rest-Informationen vor Weitergabe von Dokumenten.
>
> Vertrauliches aus Dokumenten löschen vor einer Weitergabe an Dritte.
>
>
>
> Das kann ja eigentlich nur auf Mikro$oft Word zutreffen. Oder gibt es
> sowas auch in LibreOffice?
>
>
>
> Viele Grüße
>
>
>
> Claudia Neumann
>
>
>
>
>
Received on Wed Mar 10 2021 - 22:37:03 CET
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