Frank Weißer wrote:
> Hi!
>
> Eine oft gestellte und in ganzen Abhandlungen sehr umfangreich
> beantwortete Fragen hätte ich gern kurz und knapp beantwortet:
>
> Kann ich bei einer Debian-(Sarge-)basierenden Distribution (PaedML 3.0)
> die Weitergabe des Installationsimages an Dritte untersagen? Mein
> 50%-Tipp: NEIN!
Debian GNU/Linux ist Freie Software, als solche darf sie binär und im
Quellcode weiteregegeben werden. Das kann ein Fremder nicht
einschränken.
Allerdings kann ein Dritter proprietäre unfreie Software auf eine CD
legen und dann gibt es gewisse Probleme mit dem Gesamtwerk.
Die Verbreitung der enthaltenen Freien Software kann er nicht
einschränken, muß sogar auf Anfrage mehrere Jahr lang den Quellcode
dazu liefern.
Von einer solchen Mix-CD kannst Du immer den Quellcode anfordern,
die unfreie Software runterwerfen und den Rest weitergeben zu den in
den Lizenzen stehenden Konditionen.
> versucht in der Userliste der PeadML aber, genau dieses zu verkaufen.
>
>> Die öffentliche, uneingeschränkte Bereitstellung der paedML Linux 3.0
>> durch eine namentlich genannte Person, gepostet in der Liste zur
>> paedML Linux, zwingt das Landesmedienzentrum zu handeln.
>>
>>
>> Die Nutzungsbedingungen lauten
>> (http://www.support-netz.de/uploads/tx_dcfiles/08-02-22-lml-bestell-und-anmeldung.pdf):
>>
>> Die Musterlösung dürfen Sie nur einsetzen, wenn Sie folgende Bedingungen
>> anerkennen:
>>
>> 1. Das Kultusministerium ist Urheber dieser paedML Linux 3.0. Es
>> überträgt als Lizenzgeber der jeweiligen Schule als Lizenznehmerin
>> ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur
>> unentgeltlichen Nutzung der Musterlösung an alle
>> Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Das kann nur für die unfreien Komponenten des Kultusministeriums
gelten, nicht für die Freie Software.
>> 2. Sie sind nicht berechtigt, die CD an Dritte weiterzugeben oder
>> Nutzungsrechte weiter zu übertragen.
Für die CD als Gesamtwerk ja, nicht für die Freie Software darauf.
>> 3. Da die Musterlösung nur unter bestimmten Hardwarekonfigurationen
>> erprobt werden konnte, übernimmt das Kultusministerium keine
>> Gewähr und keine Haftung dafür, dass die Software ohne Fehler ist
>> oder dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechungen
>> läuft. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die
>> Musterlösung auf allen Hardwareplattformen lauffähig ist
>> bzw. geprüft werden konnte.
Ist normal.
>> 4. Das Kultusministerium erbringt keinen Support für die
>> Musterlösung.
Kein Kommentar.
>> 5. Die weitere Verwertung der Dokumentation und der
>> Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
>> des Kultusministeriums. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist
>> nicht zulässig und verstößt gegen geltendes Urheberrecht.
Die Dokumentation ist also auch unfrei. Da hat jemand das Konzept
Freier Software (und Dokumentation) aber richtig gut verstanden...
>> Bis zur Klärung des Sachverhaltes und einer Stellungnahme des Hauses
>> bleibt die Liste im "Moderationsmodus". Wir bitten um Verständnis für
>> diese Maßnahme.
Unglaublich...
Gruesse,
Joey
-- Computers are not intelligent. They only think they are.Received on Wed Jul 02 2008 - 16:19:10 CEST
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