Moin,
das schlägt doch wohl dem Fass den Boden aus.
Grüsse
Siggy
attached mail follows:
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.02.01-000/
Bundesregierung will Telekommunikation lückenlos überwachen
Mit dem jüngsten Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
(TKÜV) plant die Bundesregierung, die letzten Lücken bei der Überwachung
der Telekommunikation zu schließen und auch den E-Mail-Verkehr der
umfassenden Kontrolle der Strafverfolger zu unterwerfen. Der Entwurf für
eine "Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von
Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" liegt Telepolis[1] vor
und soll in den nächsten Tagen auf der Homepage des
Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi[2]) veröffentlicht werden.
Internetprovider müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das
Kabinett in Zukunft genauso wie Telcos Lauscheinrichtungen installieren
und auf Abruf Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die
"Bedarfsträger" übermitteln.
Ob die Anforderung den formalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht,
muss der zum Abhören Verpflichtete dem Verordnungsentwurf entsprechend
selbst prüfen. Findet er keine Fehler, ist sie "unmittelbar" umzusetzen.
Die Abhörspezialisten gehen davon aus, dass "der technische und
betriebliche Vorgang der Einrichtung einer angeordneten Überwachungsmaßnahme
erfahrungsgemäß im Regelfall innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen"
sein kann. Dies geht aus der Begründung zu dem Papier hervor. Außerhalb
der üblichen Geschäftszeiten gilt eine Frist von sechs Stunden bis zum
Start des Lauschangriffs.
Grundsätzlich sollen alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die
ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und
Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet
werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen handelt, ob der
Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-Anschluss nutzt, spielt dabei
keine Rolle. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die
Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anschaffen. Vor der
Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine Abnahme der Überwachungsausrüstung
durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einzuholen.
Sonst drohen Geldbußen bis zu 20.000 Mark.
Es gibt allerdings gegenüber den Vorgängerentwürfen einige Abänderungen.
So brauchen Anbieter keine Überwachungstechniken vorhalten, wenn ihre
Anlagen ausschließlich der Verteilung oder dem Abruf von Informationen
dienen. Laufen auf einem Server etwa nur an die Öffentlichkeit
gerichtete Webangebote oder Chat-Foren, in die sich Strafverfolger
sowieso einklinken können, müssen keine Abhörschnittstellen nachgerüstet
werden. Dasselbe gilt für Netze mit Datenübertragungsraten von über 2
MBit/s. Betreibern von Telekommunikationsanlagen, die nicht mehr als
2000 Endnutzer versorgen, soll zudem die Möglichkeit offen stehen, sich
einen "Gerätepark" für den Lauschangriff mit mehreren Verpflichteten zu
teilen. Aufatmen können dem neuen Entwurf zufolge Betreiber von
Nebenstellenanlagen, unternehmensinterner Telekommunikationsanlagen und
von Firmennetzwerken. Deren Daten sollen zwar grundsätzlich anzapfbar
bleiben, doch müssen sie nicht in Vorleistung treten.
Was die Kosten[3] angeht, so sucht das BMWi zu beruhigen: "Die TKÜV als
solche verursacht grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten, sie wirkt
sich im Gegenteil infolge der damit bereitgestellten Vorgaben
standardisierenden Charakters und der Einschränkung des Kreises der
Betreiber, die zur Gestaltung und Vorhaltung entsprechender technischer
Einrichtungen verpflichtet sind, insgesamt kostendämpfend aus."
Unklar bleibt angesichts der geplanten Ausweitung der Überwachungsbefugnisse,
wie die TKÜV mit der geplanten Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes (siehe dazu: Reform des Datenschutzes soll
anonymen Netzzugang fördern[4]) und der finanziellen Förderung eines
Anonymisierungsdienstes[5] zusammenspielen soll.
Mehr in Telepolis: Privacy oder Überwachungsstaat - Rot-Grün kann sich
nicht entscheiden[6]. (Stefan Krempl) (fr[7]/tp)
Links:
[1] http://www.heise.de/tp
[2] http://www.bmwi.de
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.01.01-006/
[4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4689/1.html
[5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4945/1.html
[6] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4954/1.html
[7] mailto:fr@tp.heise.de
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