From: Berthold Heber (berthold.heber@debitel.net)
Date: Thu Jan 09 2003 - 01:05:09 CET
Liebe Freundinnen und Freunde,
ob das so unsinnig ist, was der Herr Stoiber da gesagt haben soll kann ich
noch nicht sagen. Bei der CSU steht zu diesem Punkt jedenfalls noch nichts
im Netz. Dennoch möchte ich ein paar Schlußfolgerungen ziehen.
1. Nach den Aussagen von Florian kann ich nur erkennen, daß Stoiber ein
Konventsergebnis, das den Artikel 20 GG berührt, zur Volksabstimmung stellen
will.
2. Es ist aus dem Statement von Stoiber nicht zu erkennen, wie er zu einem
solchen ambitionierten Ergebnis steht, bzw. wie sich die CSU in einem
solchen Fall verhalten will.
3. Aus dem Statement ist weiterhin nicht erkennbar, was die Stoiber
überhaupt unter einem ambitionierten Ergebnis versteht.
4. Sollte das Ergebnis tatsächlich Art. 20 GG berühren, dann muß sogar Art.
146 GG zum Tragen kommen, da Art. 79 III GG jegliche Änderung dieses
Artikels ausschließt und dann eine Volksabstimmung nach Art. 146 GG mit
einer neuen Verfassung stattfindet. Ob die Bayerische Verfassung dann
tatsächlich abgeschafft wird, hängt vom Ergebnis ab und hat mit Art. 146 GG
nichts zu tun.
5. Besser mal die weitere Entwicklung abwarten.
Berthold Heber
----- Original Message -----
From: "Marc-Oliver Pahl" <info@mopahl.de>
To: "Florian Rodeit" <florian@rodeit.de>; "Jef-Verfassung@Lists. Infodrom.
Org" <jef-verfassung@lists.infodrom.org>
Sent: Wednesday, January 08, 2003 5:40 PM
Subject: 146 GG is Unsinn! Art. 20 II, 23 I GG!
> Liebe Freundinnen und Freunde,
>
> ob Herr Stoiber vor seiner PK auch mal ins Grundgesetz
> geschaut hat?
>
> In Art. 146 GG steht, dass das GG seine Gültigkeit an dem
> Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
> die das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat.
>
> Will Herr Stoiber das GG durch die europäische Verfassung
> ersetzen? Die bayerische Verfassung vielleicht auch gleich mit?
>
> Was soll das?
>
> Es geht vielmehr um Folgendes:
>
> Es geht zum einen um Art. 20 Abs. 2 GG:
> "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk
> in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
> Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
> Rechtsprechung ausgeübt."
>
> Und zum anderen um Art. 23 Abs. 1 GG:
> " Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt
> die Bundesrepublik bei der Entwicklung der
> Europäischen Union mit, ... Der Bund kann hierzu durch Gesetz
> Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union
> sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und
> durch vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetzt
> seinem Inhalt nach geändert ... wird, gilt Art. 79 Abs. 2 und 3.
>
> Art. 79 Abs. 2 und 3 bestimmen:
> (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln
> der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen
> des Bundesrats.
> (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche
> die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung
> der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
> niedergelegten Grundsätzen berührt werden, ist unzulässig.
>
> Art. 1 GG enthält den Schutz der Menschenwürden,
> Art. 20 GG die Grundlagen der staatlichen Ordnung
> (Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat).
>
> Und was schließt Ihr daraus?
> Wer hat Vorschläge?
>
> MO
>
>
> Florian Rodeit schrieb:
>
> > Auf der PK in Wildbad Kreuth hat MP Stoiber eben gesagt, dass ein
> > ambitioniertes Konventsergebnis aufgrund der Veränderungen bei den
> > Souveränitätsrechten ein Fall für Art. 146 GG ist, und daher in
Deutschland
> > durch ein Referendum angenommen werden muss.
> >
> > Am Rande: Sowohl Glos als auch Stoiber sprachen konsistent vom
> > VERFASSUNGSkonvent!
> >
> > Grüße
> > Florian
>
>
>
>
> --
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