From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Wed Jan 08 2003 - 17:40:00 CET
Liebe Freundinnen und Freunde,
ob Herr Stoiber vor seiner PK auch mal ins Grundgesetz
geschaut hat?
In Art. 146 GG steht, dass das GG seine Gültigkeit an dem
Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat.
Will Herr Stoiber das GG durch die europäische Verfassung
ersetzen? Die bayerische Verfassung vielleicht auch gleich mit?
Was soll das?
Es geht vielmehr um Folgendes:
Es geht zum einen um Art. 20 Abs. 2 GG:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk
in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt."
Und zum anderen um Art. 23 Abs. 1 GG:
" Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt
die Bundesrepublik bei der Entwicklung der
Europäischen Union mit, ... Der Bund kann hierzu durch Gesetz
Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union
sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und
durch vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetzt
seinem Inhalt nach geändert ... wird, gilt Art. 79 Abs. 2 und 3.
Art. 79 Abs. 2 und 3 bestimmen:
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln
der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen
des Bundesrats.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche
die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung
der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
niedergelegten Grundsätzen berührt werden, ist unzulässig.
Art. 1 GG enthält den Schutz der Menschenwürden,
Art. 20 GG die Grundlagen der staatlichen Ordnung
(Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat).
Und was schließt Ihr daraus?
Wer hat Vorschläge?
MO
Florian Rodeit schrieb:
> Auf der PK in Wildbad Kreuth hat MP Stoiber eben gesagt, dass ein
> ambitioniertes Konventsergebnis aufgrund der Veränderungen bei den
> Souveränitätsrechten ein Fall für Art. 146 GG ist, und daher in Deutschland
> durch ein Referendum angenommen werden muss.
>
> Am Rande: Sowohl Glos als auch Stoiber sprachen konsistent vom
> VERFASSUNGSkonvent!
>
> Grüße
> Florian
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