From: Sancho Kleine (sancho.kleine@student.uni-siegen.de)
Date: Mon Dec 09 2002 - 22:42:58 CET
Vielen Dank für ihren Hinweis an dieser Stelle.
Heute fand ein interessantes Gespräch der JEF Oberhausen mit Christian
Kremer, stv. EVP-Generalsekretär, statt.
Dabei wurde von ihm die Forderung nach Referenden zur Ratifizierung der
Konventsergebnisse genau mit dem Hinweis abgelehnt, daß schon eine
ablehnendes Land ausreicht um den ganzen Prozess aufzuhalten. Hier wäre es
nötig für solche Fälle einen Notfallplan in der Tasche zu haben oder
Ausnahmemöglichkeiten verhandeln zu können.
Gruss,
Sancho Kleine
Landesvorsitzender JEF NRW
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: <Theodor.Schlickmann@cec.eu.int>
An: <eudverfassung@yahoogroups.de>; <jef-verfassung@lists.infodrom.org>;
<europagruene@yahoogroups.com>
Gesendet: Montag, 9. Dezember 2002 10:49
Betreff: Wo es der Kommission an Mut mangelte
Wo es der Kommission an Mut mangelte. Und das ist der Hauptaspekt, bei dem
ich glaube, dass es der Kommission an Mut fehlte. Sie hatte den Verdienst,
das Problem aufzuwerfen, das mit der Tatsache zusammenhängt, dass der
Verfassungsvertrag alle derzeitigen Verträge ersetzen würde, die eindeutig
abgeschafft würden. Nach der ehrgeizigen Konzeption von Valéry Giscard
d'Estaing hieße dies: Wenn ein Land den neuen Vertrag nicht akzeptiert,
würde es sich selbst außerhalb der erneuerten Union stellen. Es stimmt, dass
sich komplexe Rechtsfragen stellen würden, weil für die Abschaffung der
derzeitigen Verträge die Einstimmigkeit erforderlich ist; was ist zu tun,
wenn ein Land ablehnt? Hier müssen die Juristen den Politikern den Vortritt
lassen. Die Kommission hat es nicht gewagt, und ihr Dokument ist in diesem
Punkt besonders schwach. Sie schreibt: "Das Risiko besteht, dass einige
Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, diesen Text zu ratifizieren
(Anmerkung: den Verfassungsvertrag), und dass ein einziger Mitgliedstaat den
gesamten Prozess verhindert." Man hätte hinzu fügen müssen: "was
selbstverständlich undenkbar ist", und dann einen Satz folgen lassen, der
hervorhebt, dass die EU mit dem abweichenden Land die Bedingungen seines
Austritts aushandeln würde, aber dass keinesfalls eine einzige
Ratifizierungsablehnung das große Vorhaben der Neugestaltung Europas
vernichten kann. Anstelle einer Aussage dieser Art stellt die Kommission
schlicht fest: "Diese Frage und die Möglichkeit, dass der künftige
Verfassungsvertrag in Kraft tritt, bevor er durch sämtliche Mitgliedstaaten
ratifiziert wird, müssen ausführlich vom Konvent geprüft werden".
Inakzeptabel. Der Konvent ist dabei, eine historische, unersetzliche Arbeit
zu leisten und muss es ablehnen, auch nur die Hypothese in Betracht zu
ziehen, dass das "Nein" eines einzigen nationalen Parlaments das gesamte
Projekt zerschlagen könnte. Die Kommission hätte zunächst eine solche
Möglichkeit ablehnen und dann hervorheben müssen, dass die rechtlichen
Modalitäten, um dies zu verhindern, geprüft werden. Das ist eine
grundlegende Frage, besonders im Hinblick auf die Erweiterung, und man hätte
die Position der Union sofort klar darstellen müssen um zu vermeiden, dass
der Konvent einer ständigen Erpressung der weniger ehrgeizigen Länder
unterliegt. Ich hoffe, dass der Konvent in diesem Punkt den Mut haben wird,
der der Kommission gefehlt hat.
Dr. Theodor Schlickmann
Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
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E-mail: Theodor.Schlickmann@cec.eu.int
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