lokale Einheiten-Anhörung des Konvents

From: Jan Seifert (email@jan-seifert.de)
Date: Mon Jun 17 2002 - 22:54:18 CEST


interessannt... kann mir jemand Beispiele dieser "Einheiten" nennen?

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Europäischer Konvent: Kontaktgruppe "Lokale und regionale
Gebietskörperschaften"
<http://www.eu-kommission.de/pic/elem/transpic.gif>

Brüssel/Berlin, 14.06.2002 um 15:49

Vertreter eines breiten Spektrums von Verbänden lokaler und regionaler
Gebietskörperschaften in der EU kamen am 10. Juni 2002 in Brüssel zusammen,
um sich zum Konvent zur Zukunft Europas zu äußern. Es war die erste Sitzung
einer Kontaktgruppe: Den Vorsitz führte Ana Palacio, EP-Abgeordnete und
Präsidiumsmitglied des Konvents. Die Kontaktgruppe verfolgt das Ziel, eine
möglichst große Zahl lokaler und regionaler Vertreter in die Arbeiten des
Konvents einzubinden.

Die wichtigsten Punkte, über die im Rahmen der Diskussion Einigkeit erzielt
wurde:

     * Lokale und regionale Gebietskörperschaften, die ein auf Direktwahlen
beruhendes Mandat innehaben, haben eine eigene Legitimität. Sie gehören in
eine Kategorie, die sich von der Kategorie der
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderer Teile der Zivilgesellschaft
unterscheidet.

     * Der nächste EU-Vertrag sollte eine Gewährleistung örtlicher
Demokratie beinhalten, die auf den Arbeiten des Europarates beruhen könnte.

     * Die im Vertrag enthaltene Definition des Begriffs "Subsidiarität"
muss überarbeitet werden.

     * Die EU-Rechtsvorschriften sollten deutlicher sein und weniger ins
Detail gehen. Der Rahmen sollte abgesteckt und die flexible Umsetzung der
Vorschriften ermöglicht werden.

     * Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten vor der
Ausarbeitung einer Rechtsvorschrift gehört werden. Ein Kodex sollte
gewährleisten, dass die Konsultation sowohl transparent als auch
repräsentativ ist.

     * Diejenigen, die auf EU-Ebene Ziele und Prioritäten festlegen,
sollten sich der finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen für andere
Verwaltungsebenen bewusst sein.

     * Der Ausschuss der Regionen (AdR) sollte eine vollwertige
EU-Institution werden, die das Recht hat, beim Europäischen Gerichtshof
Klage zu erheben, wenn das Subsidiaritätsprinzip missachtet wird. Die
Kommission sollte dazu verpflichtet werden, eine Begründung abzugeben, wenn
sie die Berücksichtigung einer Stellungnahme des AdR ablehnt.

Bis zur nächsten Sitzung, in der die Fortschritte des Konvents bewertet
werden sollen, setzt die Kontaktgruppe ihre Arbeiten über Internetkontakte
fort.



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