[Peter.Schmitz@heise.de: Re: Freie Linux-Distributionen und das neues JuSchG (was: Gesetzestuecken)]

From: Michael Banck (mbanck@debian.org)
Date: Tue Apr 15 2003 - 15:46:57 CEST

  • Next message: Sven Hoexter: "Re: [Peter.Schmitz@heise.de: Re: Freie Linux-Distributionen und das neues JuSchG (was: Gesetzestuecken)]"

    Hi,

    I've sent a mail to the c't-reporter who wrote an article about the new
    law in germany regarding computer games in the latest edition of the c't
    computer magazine. This is his answer below. Sorry that it's in german
    and please note that this is no legal advice.

    In short, if we want to respect the laws, it seems we either have to pay
    *loads* of money to get the games approved or we dump the games from the
    CD. Furthermore, we'd have to make sure that debian-junior games are
    also classified (which they are probably not) and would have to check
    IDs from the kids. IOW: This would probably be too cumbersome to do,
    what a pity.

    cheers,

    Michael


    attached mail follows:


    Hallo, Herr Banck,

    danke für ihre Anfrage an c't.

    Sie schreiben:

    > Unter den deutschen Entwicklern des Debian Projekts[1] herrscht eine
    > gewisse Unsicherheit, wie uns das neue JuSchG als Linux-Distribution
    > beeinflussen wird. Im Moment laufen die Vorbereitungen zum LinuxTag. Wir
    > planen auch dieses Jahr wieder, Rechner an unserem Stand zu
    > demonstrieren und kostenlose CDs mit einem Teil des Debian-Archivs an
    > Besucher zu geben.

    Die Kennzeichnungspflicht betrifft ausschließlich Trägermedien. Sofern ein
    Spiel nicht jugendgefährdend ist, darf es im Internet frei zum Download
    angeboten werden. Beim Verteilen von CD-ROMs gibt es allerdings - wie Sie
    schon richtig vermutet haben - ein rechtliches Problem.

    Microsoft hat für den Windows-Lieferumfang, zu dem ja auch Mini-Spiele wie
    Solitaire gehören, eine rechtliche Beurteilung erlangen können, nach der
    das Betriebssystem Windows einschließlich des gewöhnlichen
    Auslieferungsumfangs auf CD-ROM weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig ist.

    Ich denke, dass man diese Beurteilung auch auf eine Linux-Distribution
    übertragen kann. Das gilt allerdings nur, solange die Spiele darauf
    offensichtlich keine Jugendbeeinträchtigung darstellen (also im
    Zweifelsfalle von der USK mit "ohne Alterseinschränkung", "ab 6" oder "ab
    12" eingestuft werden würden) und nur unwesentliches Beiwerk zur übrigen
    Software darstellen. Wenn sich allerdings beispielsweise eine
    Doom-Umsetzung oder überhaupt ein Ego-Shooter unter den Programmen auf der
    CD befinden sollte, gibt es ein echtes Problem. Sobald jemand darauf
    aufmerksam würde (oder auch nur Ihnen böse will), könnte er dann die
    Strafverfolgungsbehörden auf die nicht gekennzeichnete Spielsoftware
    hinweisen, und diese müsste - ob sie will oder nicht - von Amts wegen
    eingreifen. Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wird empfindlich
    bestraft. Dabei spielt es leider auch nur eine untergeordnete Rolle, ob mit
    den fraglichen Datenträgern Geld verdient wird oder nicht.

    > Hierbei ist anzumerken, dass das Debian Projekt nich-kommerziell ist

    Leider spielt das für die Strafbarkeit keine Rolle.

    > 10000 vorhandenen Pakete nur einen verschwindend geringen Anteil selber
    > entwickelt, vermutlich befindet sich kein einziges Spiel darunter.

    Verantwortlich ist stets der Publisher respektive Hersteller des
    Trägermediums, also der CD-ROM. Ob dieser die darauf befindlichen Programme
    selbst entwickelt hat oder nicht, ist jugendschutzrechtlich ohne Belang.

    > Ein anderes Problem ist das Demonstrieren von Spielen auf dem
    > Messestand. Jemand hat vorgeschlagen, einen Computer mit Spielen für
    > Kinder zur Verfügung zu stellen, worauf diese Antwort einging:
    > http://lists.debian.org/debian-events-eu/2003/debian-events-eu-200304/msg
    > 00030.html

    Für Vorführungen und Probespiel gilt: Sofern Kinder und Jugendliche Zugang
    haben, müssen die ihnen zugänglichen Spiele für ihr Alter freigegeben und
    entsprechend gekennzeichnet sein.

    Warum beschaffen Sie sich nicht für die CD-ROM mit der Programmsammlung
    eine USK-Einstufung? (www.usk.de) Wenn Sie diese CD dann für die
    Vorführterminals einsetzen und eine Kennzeichnung "ab 6" oder "ab 12"
    bekommen haben, dürfte es keine Probleme geben - natürlich muss nach dem
    Buchstaben des Gesetzes selbst dann gewährleistet sein, dass etwa keine
    Zehnjährigen ein Spiel "ab 12" ausprobieren. Die normale Prüfung kostet
    1000 Euro und dauert bis zu 14 Tage. Sie bezieht sich immer auf den
    gesamten Träger, nicht etwa auf jedes einzelne Spiel. Damit wären Sie dann
    in jeder hinsicht auf der sicheren Seite.

    Nicht freigegebene Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen nämlich auch zum
    Probespielen nicht zugänglich gemacht werden. Es würde also noch nicht mal
    etwas helfen, wenn Sie nur ausgesprochene Kinder-Games auf den jedermann
    zugänglichen Testrechnern laufen ließen, solange es keine USK-Kennzeichnung
    für sie gibt. Entweder müsste man ohne gekennzeichnetes Material bei
    solchen Probeterminals auf Spiele komplett verzichten oder einen
    Kontrolleur herumlaufen lassen, der Kinder und Jugendliche davon fernhält -
    keine schöne Vorstellung. Aber das Gesetz ist m.E. ohnehin so wenig
    durchdacht und so unausgegoren, dass es eine Schande ist.

    > Ich werde eine eventuelle Antwort Ihrerseits vertraulich behandeln,
    > solange Sie nichts anderweitiges sagen.

    Eine vertrauliche Behandlung ist nicht nötig. Beachten Sie aber bitte, dass
    meine Auskunft keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Als Journalist
    darf ich von Gesetzes wegen keine Rechtsberatung leisten.

    > Da auch wir unsere Optionen
    > (z.B. einfach nicht "auf dem Radar" der Jugendschützer auftachen) noch
    > diskutieren, bitte ich auch Sie, diese Mail nicht z.B. als Leserbrief zu
    > veröffentlichen.

    Geht klar.

    Beste Grüße,

    ----------------------------------------------------------------------------
    Peter Schmitz (psz) (Rechtsfragen, Medieninhalte)
    c't - Magazin fuer Computertechnik mailto:peter.schmitz@heise.de
    Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG http://www.heise.de/ct/
    Helstorfer Str. 7 phone +49-(0)511-5352-189
    D-30625 Hannover, Germany fax +49-(0)511-5352-417

    -- 
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