PR ixsoft/verion: Auswirkungen der JuSchG-Novelle zum 1.4.2003 auf Linux-Spiele

From: ixsoft@ixsoft.de
Date: Sun Mar 30 2003 - 23:29:36 CEST

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    Die Auswirkungen des neuen Jugendschutzgesetzes auf Linux-Spiele

    + Tuxracer & Co. in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt +

    Was hat sich geändert ?

    Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Wortlaut finden Sie
    unter http://www.usk.de/JuSchG/ ), das bereits zum 01.04.2003 Kraft
    tritt, bedeutet für die Anbieter von Linux-Spielen weitreichende
    Vertriebsbeschränkungen innerhalb Deutschlands.

    Bisher waren Spiele, die nicht ausdrücklich verboten waren (z.B. durch
    eine Indizierung durch das BMFSFJ, oder durch Erfüllen eines Tatbestandes
    wie Gewaltverherrlichung oder Benutzen verbotener Marken) in Deutschland
    für den Vertrieb ohne Alterskontrolle zugelassen, damit auch im
    Versandhandel erhältlich und in zahlreichen Demo-Points zu testen.

    Die neue Regelung, an der auch die Verbände der Unterhaltungsindustrie
    (s. auch http://www.vud.de) mitgewirkt haben, sieht vor, dass alle Spiele,
    die nicht ausdrücklich durch eine Landesregierung oder alternativ eine
    Vereinigung der freiwilligen Selbstkontrolle (in Deutschland ist dies die
    USK) in eine bestimmte Altersstufe eingeordnet wurden, nicht an Personen
    unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

    Die bisher unverbindlichen Alterseinstufungen der USK (Unterhaltungs-
    software Selbstkontrolle, http://www.usk.de) "ohne Altersbeschränkung",
    "geeignet ab 6 Jahren", "geeignet ab 12 Jahren" und "geeignet ab 16
    Jahren" werden durch die Obersten Landesjugendbehörden als Kennzeichnungen
    im Sinne des Gesetzes übernommen. Dies gilt nicht für Produkte, die
    bisher durch die USK als "geeignet ab 18 Jahren" eingestuft wurden und
    für Produkte, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
    (BPjM) indiziert wurden.

    Die Indizierung kann ab 01.04.2003 nicht mehr rückwirkend für Spiele
    erfolgen, die bereits einmal durch die USK eingestuft wurden (dies ist
    z.B. kürzlich für das Spiel Unreal Tournament 2003 erfolgt, das
    ursprünglich durch die USK bereits ab 16 Jahren freigegeben worden war).

    Alle Produkte müssen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem
    Datenträger eindeutig die Alterskennzeichnung tragen, nicht
    gekennzeichnete Produkte haben automatisch keine Jugendfreigabe.
    Diese Regelung ist ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung
    durch die BPjM !

    Für die in Kraft getretenen Vertriebsbeschränkungen ist der Inhalt von
    Spielen zunächst einmal uninteressant - also auch Kinderspiele wie Tuxracer,
    Krilo oder Mahjongg dürfen grundsätzlich in Deutschland nur an Personen
    ab 18 Jahren abgegeben werden, auch wenn ihr Inhalt eindeutig nicht
    jugendgefährdend sein kann bzw. eindeutig ist, dass der Inhalt eine
    Altersfreigabe "ohne Beschränkung" bzw. "ab 6 Jahren" erhalten würde.

    Welche Bedeutung haben diese Regelungen für den Vertrieb von Linux-
    Spielen ?

    Versandhändler in Deutschland, die Spiele an Endkunden versenden, sind
    von der Neuregelung betroffen, da für einige Linux-Spiele bisher keine
    eindeutige Alterseinstufung durch die USK getroffen wurde oder die
    bisherige Einstufung der Windows-Version "geeignet ab 18 Jahren" ab
    01.04.2003 nicht mehr gültig ist und eine Neueinstufung erfolgen muss.

    Damit kann der Vertrieb dieser Spiele ab 01.04.2003 gemäß Paragraph 1,
    Absatz 4 JuSchG nur mittels eindeutigem Altersnachweis an Personen
    ab 18 Jahren erfolgen, wenn durch "technische oder sonstige Vorkehrungen
    sichergestellt" ist, "dass kein Versand an Kinder und Jugendliche
    erfolgt". Wie ab 01.04.2003 der gesetzeskonforme Versand von solchen
    Medien innerhalb Deutschlands erfolgen könnte, ist derzeit noch nicht
    abschließend geklärt.

    Der Versand an Händler, etwa die Fachhandelspartner der Firma verion,
    ist gestattet, wodurch Endkunden bei einem beliebigen Softwarehändler
    persönlich alle nicht freigegebenen (oder auch indizierten) Spiele
    bestellen und nach einer vor Ort erfolgten Alterskontrolle ausgehändigt
    bekommen können. Die Titel dürfen jedoch nicht im Handel ausgestellt
    werden oder ausliegen !

    Für Spiele, die durch die USK bis einschließlich 16 Jahre freigegeben
    wurden, gelten nach gängiger Rechtsauffassung keine Vertriebsbeschränkungen
    für den Versandhandel, jedoch ist der Zugang in Demo-Points nur in der
    entsprechenden Altersstufe gestattet. Somit werden diese Spiele auch
    nach dem 01.04.2003 weiterhin an Endkunden vertrieben, jedoch ist eine
    eindeutige Alterskennzeichnung sowohl auf unseren Webseiten als auch
    auf der Verpackung erforderlich. Händler oder Internet-Cafes müssen darauf
    achten, dass Linux-Systeme mit Spielen, die "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"
    Jahren freigegeben sind, nicht jüngeren Personengruppen zugänglich
    gemacht werden.

    Welche Linux-Spiele haben welche Alterseinstufung ?

    Grundsätzlich muss ab 01.04.2003 im Versandhandel zwischen 3 Typen
    von Linux-Spielen unterschieden werden.

    1. USK freigegebene Linux-Spiele bis 16 Jahren

    Hierzu zählen nach Aussage der USK auch alle Spiele, die 1:1 von
    Windows auf Linux umgesetzt wurden und die in der jeweiligen
    Sprachversion eine entsprechende Alterseinstufung erhalten haben
    (Beispiel: Civilization II - Call to Power: USK freigegeben ab 6 Jahren).
    Diese Spiele müssen ab 01.04.2003 auf der Verpackung einen gesetzlich
    festgelegten Altersaufkleber tragen, die Kennzeichnung des Datenträgers
    ist aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2003 nicht erforderlich.

    Die betroffenen Spiele werden durch ixsoft auch weiterhin angeboten.
    Die Auslieferung ab 01.04.2003 erfolgt jedoch mit einer durch die
    Kennzeichnungspflicht der Verpackungen erforderlichen Verzögerung.
    Fachhandelspartner werden gebeten, die entsprechenden Kennzeichnungen
    für Lagerware in Abstimmung mit uns vorzunehmen.

    2. nicht USK geprüfte Spiele

    Alle Spiele, die (noch) nicht durch die USK eingestuft oder
    die bisher mit einer Eignung "ab 18 Jahren" eingestuft wurden,
    dürfen ab 01.04.2003 in Deutschland nicht mehr an Personen unter
    18 Jahren abgegeben werden.

    Zur Zeit umfasst diese Liste folgende Linux-Spiele:

                    Candy Cruncher
                    Eric's Ultimate Solitaire
                    Heavy Gear II (US-Version)
                    Heretic II
                    Hopkins FBI
                    Krilo 1/2
                    MindRover
                    Reel Deal Slots + Video Poker
                    Rune / Halls of Valhalla
                    Terminus
                    TuxRacer
                    Uplink
                    

    Für das Spiel "Uplink" wurde durch ixsoft in Zusammenarbeit mit dem
    Hersteller eine Freigabe durch die USK ohne Altersbegrenzung beantragt,
    die offizielle Einstufung wird spätestens am 10.04.2003 vorliegen.

    Eine Prüfung der anderen genannten Spiele durch die USK ist in Zukunft
    eher unwahrscheinlich, da die dafür notwendigen finanziellen Mittel
    durch die Hersteller aufgrund der geringen Auflage nicht aufgebracht
    werden können.

    3. Indizierte Spiele

    Durch die neue Gesetzeslage unterliegen nun auch eindeutig alle
    Linux-Spiele, deren Windows-Pendant indiziert ist oder als jugendgefährdend
    eingestuft wurde oder in Zukunft werden könnte, automatisch den gleichen
    Beschränkungen.

    D.h. es gilt ein absolutes Werbe- und Ausstellungsverbot, welches sich
    auch auf elektronische Medien (Internet), öffentliche Veranstaltungen
    ohne Alterskontrolle jeglicher Art (Spieletreffen, Internet-Cafes usw.)
    und den stationären Handel erstreckt.

    Der Versand kann nur an Personen ab 18 Jahren erfolgen. Wie der
    Altersnachweis in Zukunft aussehen muss, um den Anforderungen des
    neuen Jugendschutzgesetzes zu genügen, ist noch nicht eindeutig
    geklärt. Hier ist eine eindeutige Stellungnahme der zuständigen
    Behörden erforderlich, bis dahin erfolgt durch die Firma ixsoft
    kein Versand dieser Spiele an Endkunden. Händler können jedoch
    nach wie vor durch die Firma verion beliefert werden.

    Alle hier gemachten Angaben erfolgten nach sorgfältiger Analyse des
    JuSchG, der dazu erschienen Kommentare des VUD, der USK und zahlreicher
    Pressemitteilungen sowie Diskussionen mit Rechts- und Pressevertretern
    und stellen damit den derzeitigen Stand unserer Erkenntnise dar.
    Dies schließt nicht aus, dass sich in der Praxis für einzelne Punkte
    eine abweichende Handhabung ergeben könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Hentig
    verion Linux Shop
    ixsoft Softwareentwicklung und -vertrieb

    ===
    Firmeninfos

    ixsoft
    ist der Softwareanbieter mit dem Schwerpunkt bei "freien"
    Betriebssystemen wie Linux und BSD. Neben den gängigen Linux-
    Distributionen von Debian, Red Hat, Mandrake oder SuSE erhalten
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    Info: http://www.ixsoft.de

    verion
    ist der Ansprechpartner für Händler, die Software rund um Linux
    und BSD in Deutschland und den angrenzenden europäischen Ländern
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    Produktpalette zu günstigen Gewerbekonditionen an.
    Info: http://www.verion.de

    ---
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    oder Sie nur versehentlich auf diese Liste geraten sind, senden Sie bitte
    eine kurze eMail an webmaster@ixsoft.de, vielen Dank !
    


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