StM Bury am IEP zur Europ. Verfassung

From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Tue May 13 2003 - 02:19:10 CEST

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    -------- Original Message --------
    Betreff: Neue Reden des Auswärtigen Amtes
    Datum: Mon, 12 May 2003 18:44:02 +0200
    Von: listmaster@personalpool.auswaertiges-amt.de
    Rückantwort: listmaster@personalpool.auswaertiges-amt.de
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    "Entwicklung und Kernpunkte der Europäischen Verfassung aus Sicht der Bundesregierung" - Rede von
    Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, beim Mittagsgespräch des Instituts
    für Europäische Politik am 12. Mai 2003 in Berlin

    Am 16. April wurde in Athen - dem Ursprung europäischer
    Demokratie und Kultur - der Vertrag zum Beitritt von zehn Ost-
    und Südosteuropäischen Ländern zur Europäischen Union
    unterschrieben. Unser Kontinent wächst auf der Grundlage von
    Demokratie, Marktwirtschaft, Rechtstaatlichkeit und der Achtung
    von Menschen- und Minderheitenrechten zusammen. Gefährliche
    Spannungen oder gar ein Krieg werden in weiten Teilen Europas so
    gut wie ausgeschlossen sein – ein Zustand, der noch nie in
    der langen und oft leidvollen Geschichte des europäischen
    Zusammenlebens erreicht wurde. Europas Gewicht und Einfluss in
    der Welt werden wachsen. Und durch die Erweiterung wird es einen
    Wachstumsschub geben, der die Lebensverhältnisse von Millionen
    von Menschen entscheidend verbessert.

    Europa ist eine Erfolgsgeschichte: In 50 Jahren hat sich die
    Wirtschaftsgemeinschaft der sechs schrittweise zur politischen
    Union der 25 entwickelt. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass
    die Union nicht an ihrem eigenen Erfolg scheitert, sondern auch
    mit 25 und mehr ihre Handlungsfähigkeit bewahrt.

    Denn die Erweiterung
    und ihre positiven Folgen sind ohne eine Reform der EU nicht
    vorstellbar. Eines der ersten und wichtigsten Ergebnisse des
    Konvents ist deswegen die Stabilisierung des Beitrittsprozesses.
    Nur weil die Europäische Union den Mut hatte, zwei große
    Reformprojekte – Erweiterung und Vertiefung –
    gleichzeitig in Angriff zu nehmen, konnten beide sich ergänzen
    und gegenseitig voranbringen.

    Die Erweiterung hat im Konvent
    den notwendigen Druck erzeugt, um Veränderungen zu ermöglichen,
    die zwar seit langem notwendig sind, an denen vorangegangene
    Regierungskonferenzen aber gescheitert waren. Vor genau drei
    Jahren – bei der Rede eines Privatmannes in der Berliner
    Humboldt Universität - war eine europäische Verfassung noch
    eine Vision – heute sind wir uns im Konvent einig, dass es
    eine solche Verfassung geben wird, mit der die bisherigen
    Verträge zusammengefasst und die Säulenstruktur der EU
    überwunden wird. Eine Verfassung, die Ausdruck unserer
    gemeinsamen Ziele und Werte sein soll und einen Rahmen bieten
    wird für das demokratische, transparente und handlungsfähige
    Europa von morgen.

    Im Konvent haben wir jetzt die Zielgerade erreicht. Am 24.
    April hat das Präsidium seine Vorschläge für die zentralen
    Artikel der künftigen europäischen Verfassung vorgelegt. Am
    kommenden Donnerstag wird der Konvent mit den Beratungen darüber
    beginnen.

    Insgesamt hält die Bundesregierung den vom Präsidium
    vorgestellten Entwurf für eine gute Grundlage der weiteren
    Arbeiten – auch wenn wir im Einzelnen durchaus
    Verbesserungsbedarf sehen.

    Wichtig ist, dass bereits am Anfang der europäischen
    Verfassung die grundlegenden Werte und Ziele der Union stehen
    werden. Hierzu zählen Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und
    Rechtsstaatlichkeit - aber auch Ziele wie Frieden, nachhaltige
    Entwicklung und die Gleichstellung von Frauen und Männern, für
    deren Verankerung wir uns eingesetzt haben. Damit wird gleich zu
    Beginn des Verfassungtexts deutlich werden, dass Europa in seinem
    Kern nicht nur ein Markt, sondern eine Wertegemeinschaft ist.

    Deshalb wollen wir darüber hinaus, dass die Grundrechtecharta
    vollständig in die Verfassung integriert wird. Damit würde in
    der Verfassung eine umfassende Werteordnung verankert werden, die
    neben dem Bekenntnis zu liberalen Freiheitsrechten auch soziale
    Rechte und Gleichheitsrechte enthält.

    Diese gemeinsamen europäischen Grundwerte werden es uns
    erleichtern, auch in Zeiten der Globalisierung das europäische
    Sozialmodell zu verteidigen und uns weltweit für nachhaltige
    Entwicklung in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und
    umweltpolitischen Dimension einzusetzen.

    Um die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union dauerhaft
    zu gewährleisten, muss das institutionelle Dreieck - Parlament,
    Rat und Kommission – insgesamt gestärkt und sein
    Gleichgewicht erhalten werden.

    Wir setzen uns für die Wahl des Kommissionspräsidenten durch
    das Europäische Parlament ein. Das würde die demokratische
    Legitimation der Kommission verbessern und gleichzeitig das
    Parlament aufwerten.

    Hinzu kommt, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger
    an den Wahlen zum Europäischen Parlament wachsen wird, wenn sich
    Ihre Wahlentscheidung auf die personelle Besetzung der Kommission
    auswirkt und damit Wahl und Übernahme politischer Verantwortung
    auf europäischer Ebene miteinander verknüpft werden.

    Der Präsidiumsentwurf sieht vor, das der Europäische Rat dem
    EP einen Kandidaten vorschlägt. Kritiker, nicht zuletzt im
    Deutschen Bundestag, wenden ein, dass es Sache des Parlaments
    sein müsste, allein den Kandidaten zu bestimmen. Wer eine starke
    Kommission will – und das ist unser Ziel – und wer die
    Kommission begreift als Hüterin des Gemeinschaftsinteresses
    einer Union der Staaten und Bürger, der kommt zu dem Schluss,
    dass EP und ER gemeinsam im Lichte des Ergebnisses der Europawahl
    den Kandidaten auswählen sollten. Das EP wählt und der ER
    bestätigt, so sieht unser Vorschlag aus.

    Als Hüterin der Verträge und Vertreterin des europäischen
    Gesamtinteresses wird die Kommission in einem erweiterten Europa
    wichtiger denn je. Wir begrüßen daher, dass der
    Präsidiumsvorschlag eine Begrenzung der Zahl der Kommissare auf
    15 vorsieht, um die Funktionsfähigkeit der Kommission als
    Kollegium zu erhalten. Auch die Beneluxstaaten haben diesem
    Vorschlag inzwischen zugestimmt. Wichtig ist uns auch das
    ausschließliche Initiativrecht der Kommission – mit ganz
    wenigen Ausnahmen bei der polizeilichen Zusammenarbeit und im
    Bereich der Außenpolitik.

    Und auch der Vorschlag des Präsidiums, das
    Mitentscheidungsverfahren - in dem Rat und Parlament
    gleichberechtigte Gesetzgeber der Europäischen Union sind - zum
    Regelfall europäischer Gesetzgebung zu machen, findet unsere
    Unterstützung. Auch dies stärkt die Wahrung des
    institutionellen Gleichgewichts in Europa.

    Ein dauerhafter Vorsitzender des Europäischen Rates soll die
    Kontinuität der europäischen Politik verbessern. Wir
    befürworten daher die Verankerung eines auf mehrere Jahre
    gewählten Vorsitzenden des Europäischen Rats in der Verfassung.
    Dabei muss es jedoch eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der
    Kommission und ihres Präsidenten geben, um die Balance im
    institutionellen Dreieck zu wahren.

    Da der gewählte Vorsitzende des Europäischen Rats die
    Aufgaben des bisher turnusmäßig wechselnden Vorsitzenden des ER
    übernehmen – der ER aber keine neuen Kompetenzen bekommen
    soll – bedarf es auch keines Unterbaus in Form eines
    Präsidiums. Das nährt nur Sorgen vor einer zweiten Exekutive in
    Konkurrenz zur Kommission. Wir haben uns deswegen für eine
    Streichung dieses Abschnitts im Präsidiumsvorschlag
    ausgesprochen.

    Als Vertretung der Staaten auf europäischer Ebene wird der
    (Minister)-Rat weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Damit er
    auch in einer Union mit 25 oder mehr Mitgliedern handlungsfähig
    bleibt, müssen Entscheidungen im Rat zukünftig grundsätzlich
    mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. In der Praxis
    würden dadurch auch Vetodrohungen sinnlos werden und der Zwang
    zu kooperativem Verhalten wachsen.

    Die Gesetzgebungsarbeit soll zudem in Zukunft ein
    Legislativrat leisten, der, wie eine zweite Kammer in föderalen
    Staaten, öffentlich tagt. Damit würde die Gewaltenteilung in
    der Union konsequenter und sichtbarer vollzogen.

    In Europa geht es, wie Willy Brandt schon vor über dreißig
    Jahren feststellte, nicht darum, die nationalen Einheiten
    einzuebnen, sondern ihre Identitäten zu bewahren und ihre
    Kräfte zu einem neuen Ganzen zusammenzufassen. Europa ist
    insofern kein "Schmelztiegel", sondern eine Union, die
    gerade wegen ihrer inneren Vielfalt attraktiv und stark ist.

    Durch eine Stärkung des Subsidaritätsprinzips - an dessen
    Einhaltung die Kommission bei der Ausübung ihrer Kompetenzen
    gebunden werden soll – erreichen wir, dass diese Vielfalt
    gewahrt bleibt und zukünftig nur solche Entscheidungen auf
    europäischer Ebene fallen, die nicht besser auf lokaler,
    regionaler oder nationaler Ebene getroffen werden können. Dies
    sichert zugleich Transparenz und Bürgernähe in Europa. Bei
    einem Verstoß gegen das Subsidaritätsprinzip sollen der
    Ausschuss der Regionen und – nach deutscher Überzeugung -
    auch beide Kammern der nationalen Parlamente ein Klagerecht
    erhalten.

    Die angestrebten institutionellen Reformen werden die EU
    handlungsfähiger und transparenter machen. Auch die Verfahren
    müssen vereinfacht werden, um diesen Zielen zu genügen.

    Statt 15 Rechtsakten, die fast niemand überschaut, soll es
    zukünftig noch sechs geben: Das verschachtelte und in seiner
    Systematik schwer verständliche Unionsrecht soll drastisch
    vereinfacht und einer klaren Normenhierarchie unterworfen werden,
    die zwischen legislativem Akt und Verwaltungsentscheidung
    deutlich unterscheidet. Damit werden klare politische
    Verantwortlichkeiten zugewiesenen und die Struktur des
    europäischen Verwaltungshandelns wird von unnötigem Ballast
    befreit. Europa wird einfacher und transparenter werden.

    Die Irak-Krise und die Ereignisse der letzten Wochen haben
    gezeigt, dass wir auch im Bereich der Außen- und
    Sicherheitspolitik Strukturen entwickeln müssen, in denen wir
    als Europäer unseren politischen Willen gemeinsam bilden können
    – und die Mechanismen, mit denen wir den europäischen
    Werten und Überzeugungen Geltung verschaffen – in Europa
    und darüber hinaus.

    Darum setzen wir uns für einen europäischen Außenminister
    ein, der der Außenpolitik der Union Gesicht und Stimme gibt und
    für eine einheitliche europäische Außenpolitik Sorge trägt.
    Dieses neue Amt im Verfassungsentwurf verankert zu haben –
    und wir hoffen auf einen Konsens - ist allein schon ein großer
    Erfolg der Konventsarbeit.

    Um in Zukunft eine Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten
    sicherzustellen, bevor diese auf internationaler Ebene eine
    Maßnahme ergreifen, sollen die Pflicht zur gegenseitigen
    Konsultation und das Prinzip der Solidarität in der Verfassung
    verankert werden. Der Präsidiumsvorschlag sieht außerdem den
    Übergang zu Mehrheitsentscheidungen für wichtige Teilbereiche
    der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vor. Ich halte
    gerade dies für entscheidend, damit die erweiterte Union auch
    mit 25 Staaten außenpolitisch handlungsfähig wird.

    Der Bundeskanzler hat deutlich gemacht, dass die Antwort auf
    die Irak-Krise nicht weniger Amerika, sondern mehr Europa lautet.
    Wir müssen unsere eigenen Fähigkeiten verbessern, um im Sinne
    wirklicher Partnerschaft den europäischen Pfeiler des
    transatlantischen Bündnisses zu stärken.

    Mit dem Vorschlag des Vierer-Gipfels knüpfen wir an frühere
    Intiativen Frankreichs, Deutschlands aber auch Großbritanniens
    an. Wir wollen das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit in
    der ESVP nutzen, damit eine Avantgarde die Integration auch in
    diesem Bereich verantreibt. Nicht als closed shop, sondern in
    einem offenen Prozess, an den sich alle heutigen und zukünftigen
    Mitgliedsstaaten der EU beteiligen können. Und, ich bin sicher,
    das bestätigen zahlreiche Gespräche, nicht zuletzt das
    informelle Außenminister-Treffen vor wenigen Tagen, dass sich
    viele beteiligen werden.

    Nur so hat die EU eine Chance, zu einem wirklichen Partner der
    USA bei der Wahrnehmung globaler Verantwortung zu werden, der in
    diese Partnerschaft seine eigenen, spezifischen Erfahrungen
    einbringt.

    Zu diesen Erfahrungen gehört das Leid durch Krieg auf dem
    eigenen Kontinent, im eigenen Land. Aber auch der friedliche
    Interessensausgleich, der weltweit für viele Regionen
    Modellcharakter hat.

    Wo wir bereits stark integriert agieren: in der Handels- oder
    Währungspolitik, im Binnenmarkt – ist Europa stark. In der
    Außen- und Sicherheitspolitik wollen wir stärker werden. Doch
    auch im Innern gilt es, unsere Werte zu schützen.
    Globalisierungstendenzen gibt es längst auch in der
    organisierten Kriminalität oder im Terrorismus. Es muß daher
    eine bessere Zusammenarbeit geben, um diesen Gefahren
    wirkungsvoller als bisher begegnen und unsere Bürgerinnen und
    Bürger vor ihnen schützen zu können.

    Im Konvent setzen wir uns dafür ein, die polizeiliche und
    justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu verbessern und eine
    europäische Angleichung des Straf- und Strafverfahrensrechts zu
    erreichen. Wir plädieren auch dafür, dass eine europäische
    Staatsanwaltschaft eingeführt wird, die schwere,
    grenzüberschreitende Verbrechen verfolgen und vor nationalen
    Gerichten anklagen könnte. Denn wenn Verbrechen vor nationalen
    Grenzen nicht Halt machen, darf dies auch die Strafverfolgung
    nicht tun.

    Auch die Sicherung der europäischen Außengrenzen soll nach
    unseren Vorschlägen zukünftig gemeinsam erfolgen, um so die
    Möglichkeiten zu verbessern, illegale Immigration, Drogenhandel,
    Menschenhandel oder Terrorismus wirkungsvoller zu bekämpfen.

    Schon in wenigen Wochen soll der Konvent
    den Staats- und Regierungsschefs einen Verfassungsentwurf
    vorlegen. Ich bin der Meinung, dass wir den vorgesehenen Zeitplan
    unbedingt einhalten sollten. Nur so kann der Einigungsdruck
    aufrechterhalten werden, können wir echte Fortschritte erzielen.
    Auch die anschließende Regierungskonferenz sollte kurz sein und
    sich nicht in Detaildiskussionen verlieren.

    Mit einem erfolgreichen Konvent zeigen wir auch, dass
    Transparenz und breite Partizipation an Entscheidungen über
    Europas Zukunft effektive Ergebnisse fördern. Der Konvent
    spiegelt die innere Vielfalt der Mitgliedstaaten wieder, denn in
    ihm diskutieren und entscheiden nicht allein die
    Regierungsvertreter, sondern auch Repräsentanten der nationalen
    Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Kommission.

    Dies fördert die inhaltliche, argumentative
    Auseinandersetzung und das gegenseitige Verständnis. Schon
    bisher wurden auf diese Weise Ergebnisse erreicht, die mehr sind
    als Kompromisse auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners. Die
    Konventsmethode hat sich bewährt und sollte deswegen auch bei
    zukünftigen Verfassungsänderungen zur Regel werden.

    Dynamik und Kraft der europäischen Ideen werden durch die
    Erweiterung und in den Ergebnissen des Konvents sichtbar. Würden
    wir diese Chance nicht nutzen, fiele die erweiterte EU zurück
    auf einen großen Binnenmarkt. Für uns ist Europa jedoch mehr
    als ein Markt.

    Erweiterung und Vertiefung bieten uns die einmalige
    Möglichkeit, die Folgen des zweiten Weltkrieges und die Spaltung
    Europas endgültig zu überwinden. Wir stehen am Beginn der
    Entwicklung eines neuen, emanzipierten Europa. In der Irak-Krise
    wurde deutlich, dass es in der Bevölkerung über alle nationalen
    Grenzen hinweg ein gemeinsames europäisches Bewusstsein gibt.
    Darauf können wir, darauf müssen wir, darauf werden wir
    aufbauen.

    Deutsche
    EU-Politik

    weitere Informationen und Links unter:
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