From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Sat Feb 01 2003 - 22:30:05 CET
Sehr geehrter Damen und Herren,
das Präsidium der Europa-Union Deutschland
hat am 31.1.2003 einen Beschluss zur
europäischen Außen- und Sicherheitspolitik getroffen.
Im Vergleich zur Beschlussvorlage der Konvents-AG
von EBD und EUD wurde auf Wunsch von Präsident Brok der Punkt 4
(zum Präsidenten des Europäischen Rats) gestrichen.
In Punkt 9 wurde ergänzt
"Zudem sind Rüstungsgüter in den Binnenmarkt einzubeziehen."
Der vollständige Beschluss am Ende der Mail und
als Anlage anbei.
Im Präsidium wurde angeregt, dass der EUD-Präsident diesen
Beschluss zusammen mit einer Presseerklärung zur
8er Zeitungsanzeige an die Medien weiterleiten möge.
Marc-Oliver Pahl
Mitglied des Vorstands/Member of the Bureau
Union Europaeischer Foederalisten/Union of European Federalists (UEF)
Secretariat : 214 D, Chaussée de Wavre, B-1050 Brussels
Tel : +32-(0)2-508 30 30, Fax : -626 95 01
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Europa-Union Deutschland / Europäische Bewegung Deutschland
Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU muss gestärkt und demokratisch kontrolliert werden
Beschluss des Präsidiums der Europa-Union Deutschland v. 31.1.2003
Die Arbeiten des Konvents zur Zukunft der EU befinden sich in der Schlussphase. Wesentliche
Grundsatzentscheidungen zeigen in die richtige Richtung. Hierzu gehören die Einigung auf eine
Verfassungsstruktur, die Integration der Grundrechtscharta in die Ver-fassung und die Befürwortung
einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit. Zugleich werden derzeit aber auch vermehrt Widerstände der
Vertreter überholter nationaler Konzepte er-kennbar. Dies betrifft vor allem auch die künftige
Außen- und Sicherheitspolitik der EU und ihre militärische Dimension.
Gerade hier sehen die Bürgerinnen und Bürger einen besonders großen Reformbedarf. Die Stärkung der
außenpolitischen Handlungsfähigkeit der EU ist dringend erforderlich. Europas Initiativen zum Aufbau
einer internationalen Rechts- und Friedensordnung, einer gerechten und nachhaltigen
Wirtschaftsordnung und einer globalen Umweltordnung wer-den nur erfolgreich sein, wenn die EU nach
außen mit einer Stimme spricht. Eine wir-kungsvolle europäische Außenpolitik muss zudem ausreichend
demokratisch legitimiert sein und über eine ausreichende finanzielle Ausstattung für operative
Aktionen verfügen können.
Die Empfehlungen der Konvents-Arbeitsgruppen „Außenpolitisches Handeln“ und „Verteidigung“ sowie die
gemeinsame französisch-deutsche Initiative enthalten zwar einige positive Elemente, z.B. die
Schaffung des Amtes eines Europäischen Außenministers, sie greifen aber in vielen Bereichen zu kurz.
Dies wird vor allem bei der Frage des Übergangs zu Mehrheitsentscheidungen erkennbar.
Die Europa-Union Deutschland und der Europäischen Bewegung Deutschland appellieren an die deutschen
Konventsvertreter, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat und an alle anderen Akteure im
Konventsprozess, folgenden Forderungen Rechnung zu tragen:
1. Die fundamentalen Werte und Ziele für die Außenbeziehungen der EU sind in der Verfassung klar zu
verankern. Oberste Ziele sollten dabei Friedenssicherung und Krisenverhütung sein.
2. Die außenpolitischen Kompetenzen der EU sind zu stärken. Die gesamte Außenwirtschaftspolitik soll
zu einer ausschließlichen Zuständigkeit der EU werden. Die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die
Entwicklungszusammenarbeit sollten schon jetzt im Wesentlichen in die Kompetenz der EU fallen,
mittelfristig müssen auch diese Bereiche in die ausschließliche Kompetenz der EU übergehen. Falls
nicht alle EU-Staaten von Anfang an bei der gemeinsamen europäischen Verteidigungs-politik
teilnehmen wollen, muss den hierzu bereiten Staaten im Rahmen der EU die verstärkte Zusammenarbeit
eröffnet werden.
3. Die operative Wahrnehmung der Außenbeziehungen muss zumindest in allen Bereichen in
ausschließlicher und überwiegender Kompetenz der EU durch die Kommission erfolgen. Auch in den
Außenbeziehungen ist die allgemeine politische Zuständigkeit des Kommissionspräsidenten zu wahren.
Allerdings kann für eine Ü-bergangszeit hingenommen werden, dass der Rat bei der Benennung des
Außenkommissars bzw. des europäischen Außenministers beteiligt ist und dieser auch dem Rat
verantwortlich ist. Bereits jetzt sollte jedoch die Entscheidung getroffen werden, dass die außen-
und sicherheitspolitischen Einheiten des Ratssekretariats in absehbarer Zeit in die Kommission
überführt werden.
4. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik muss im Rat in Zukunft mit qualifizierter Mehrheit
abgestimmt werden. Für einen Übergangszeitraum könnte bei Maßnahmen mit militärischem Bezug das
Instrument der konstruktiven Enthaltung genutzt werden. Über die eigene Teilnahme an operativen
militärischen Maßnahmen sollten die Mit-gliedstaaten bis auf weiteres eigenständig entscheiden
können.
5. Die demokratische Legitimation der EU-Maßnahmen und damit die Rolle des Eu-ropäischen Parlaments
in den Außenbeziehungen, insbesondere auch in militäri-schen Fragen, muss deutlich gestärkt werden.
Das Europäische Parlament sollte insbesondere bei einer Entscheidung über den Einsatz militärischer
Mittel mitwirken können. Die demokratische Legitimation und Kontrolle der Regierungsvertreter im Rat
durch die mitgliedstaatlichen Parlamente kann nur ergänzenden Charakter ha-ben.
6. Für die Außenbeziehungen einschließlich der militärischen Maßnahmen müssen im EU-Haushalt
ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden.
7. Der Einsatz ziviler Mittel und der Ausbau der zivilen Fähigkeiten und Instrumente (Polizeikräfte,
humanitäre Hilfe, Rechts- und Verwaltungsberatung etc.) muss Vor-rang vor militärischen Maßnahmen
haben. Der Einsatz militärischer Gewalt sollte nur als ultima ratio und auf Grundlage eines
UNO-Mandats zulässig sein.
8. Die sicherheitspolitische Solidarität der Mitgliedstaaten sollte dadurch gestärkt wer-den, dass
die Beistandsklausel des Art. 5 WEU-Vertrags der Verfassung als fakultatives Zusatzprotokoll
beigefügt wird. Die Mitgliedstaaten können frei entschei-den, ob sie diesem Protokoll beitreten.
9. Die Beschaffung von Ausrüstung muss besser abgestimmt werden, um gemein-same Operationen zu
erleichtern und finanzielle Einsparungen zu ermöglichen. Dazu sollte eine Europäische Ausrüstungs-
und Forschungsagentur eingerichtet werden. Zudem sind Rüstungsgüter in den Binnenmarkt
einzubeziehen. Die Waffenexportpolitik ist rechtlich verbindlich zu harmonisieren. An Abnehmer
außerhalb des NATO-Gebiets sollten Waffen nur sehr restriktiv geliefert werden dürfen.
10. Die EU und NATO sollen auch künftig in allen sicherheitsrelevanten Fragen eng zusammen arbeiten,
wo dies möglich erscheint. Kostenträchtige und sicherheitspoli-tisch gefährliche Doppelstrukturen
sind zu vermeiden.
11. Die EU sollte in internationalen Institutionen und auch in Drittstaaten durch ge-meinsame
Vertreter agieren. Insbesondere ist ein permanenter Sitz der EU im Si-cherheitsrat der UNO
anzustreben. Die in EU-Vertretungen umgewandelten Delegationen der Kommission in Drittstaaten sollen
eng mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten im jeweiligen Land zusammenarbeiten.
Schrittweise sollen gemeinsame EU-Botschaften entstehen.
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