Hänsch für Wahl von EU-Präsident

From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Fri Aug 02 2002 - 09:45:00 CEST

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    naja

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    Hänsch für Wahl von EU-Präsident
    Aus der FTD vom 2.8.2002

    Der deutsche Vertreter im einflussreichen Präsidium von Europas
    Verfassungskonvent hat sich für die Wahl eines EU-Ratspräsidenten ausgesprochen. Klaus
    Hänsch ist der erste deutsche Europapolitiker von Gewicht, der sich für
    einen gewählten Ratspräsidenten ausspricht.

    "Die Idee eines gewählten EU-Ratspräsidenten ist gut, wenn einige
    Bedingungen erfüllt werden", sagte der Europa-Abgeordnete Klaus Hänsch im
    Interview der Financial Times Deutschland. Wichtigste Voraussetzung sei, dass
    die Machtbalance zwischen dem Europäischen Rat der Staats- und
    Regierungschefs, der EU-Kommission und dem Europaparlament gewahrt bleibe. "Der
    Kommissionspräsident muss dann durch das EU-Parlament gewählt werden", sagte der
    Sozialdemokrat. "Außerdem muss das Parlament im gesamten Bereich der
    Unionsgesetzgebung volle Mitentscheidungsrechte bekommen." Zurzeit entscheiden die
    Abgeordneten nur bei etwa drei Viertel der EU-Gesetzgebung mit.

    Position der SPD wie auch der Unionsparteien ist es bislang, die
    Kommission durch den Konvent zu einer starken europäischen Exekutiven zu machen,
    mit einem Kommissionspräsidenten, der vom Europaparlament gewählt wird.
    Der Verfassungskonvent soll bis Frühjahr 2003 einen Verfassungsvertrag
    für die EU entwerfen.

    Deutschland steht im Widerspruch zu großen Mitgliedsstaaten wie
    Frankreich und Großbritannien, die im Konvent für einen gewählten
    Ratspräsidenten plädieren. Doch der Sozialdemokrat sieht Raum für Kompromisse bei der
    Idee: "Ich weiß, dass es einen Fundamentalwiderstand zumindest in der
    Bundesregierung nicht gibt."

    Europas Außenpolitischer Vertreter

    Hänsch sieht in dem gewählten Ratsvorsitzenden "den Repräsentanten
    Europas nach außen mit einer größeren politischen Legitimation". Der
    Kommissionspräsident hingegen würde sich um die Innenbelange der EU kümmern. Entscheidend
    wäre, dass der halbjährlich rotierende EU-Ratsvorsitz abgeschafft werde und
    der Ratspräsident für einen längeren Zeitraum ernannt werde. Gewählt
    werden könnte er in Anlehnung an die Bundesversammlung zur Wahl des
    Bundespräsidenten von einem Kongress, in dem Europa- und nationale Parlamentarier
    vertreten wären.

    Gegenwärtig ist der frühere Nato-Generalsekretär Javier Solana
    Europas außenpolitischer Vertreter. Er wurde von den 15 Staats- und
    Regierungschefs zwar ernannt, ist aber als Generalsekretär des EU-Ministerrats nur
    ein hoher Beamter der EU.

    Das Konventsmitglied glaubt nicht, dass die EU-Staaten ihre nationale
    Kompetenz für Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufgeben werden.
    "Doch wenn die Regierungen einen gewählten Ratspräsidenten einsetzen,
    müssen sie ihm die Kompetenz geben, die Union in Krisen wie nach dem 11.
    September allein nach außen zu vertreten", sagte Hänsch. Die EU hatte damals
    ihre außenpolitische Glaubwürdigkeit verloren, weil die Regierungschefs
    der großen Länder nach Washington flogen, statt Solana dorthin zu
    schicken.

    Gemeinsame EU-Außenpolitik

    Hänsch widerspricht Bedenken kleinerer EU-Staaten, mit einem
    Ratspräsidenten würden sie noch stärker marginalisiert: Der gewählte Präsident werde
    die Außenpolitik der EU gemeinsam organisieren. Die Alternative wäre,
    "dass die großen Mitglieder informell ein Direktorium bilden". Solche
    Überlegungen gibt es in Frankreich und Großbritannien.

    Der Präsidiumsvertreter kritisiert, dass viele Vorschläge im Konvent
    noch nicht durchdacht seien. Als Beispiel nannte er die Wahl des
    Kommissionspräsidenten oder gar der gesamten Kommission, wie sie einige Konventsmitglieder
    fordern. "Wenn die gesamte Kommission als politisch parteiisches Organ
    angesehen werden muss, würde das die ideologische Akzeptanz von
    Kommissionsentscheidungen in den Mitgliedsstaaten sehr erschweren." Das könne zu Debatten über
    das bislang exklusive Initiativrecht oder andere weitreichende
    Zuständigkeiten der Kommission führen, so Hänsch, der im Konvent eine Arbeitsgruppe
    zur EU-Wirtschaftsverfassung leitet.

    Ob die Kommission ein Vorschlagsrecht für die wirtschaftspolitischen
    Leitlinien der EU-Mitgliedsstaaten erhalten soll, werde seine Arbeitsgruppe
    deshalb erst entscheiden, wenn Klarheit über die Institutionen der EU
    bestehe.

    Dieser Artikel ist im Internet abrufbar unter der URL:
    http://www.ftd.de/pw/eu/1028174404482.html?nv=nl

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