Auswirkungen der JuSchG-Novelle zum 1.4.2003 auf Linux-Spiele

From: Martin Schulze (joey@infodrom.org)
Date: Mon Mar 31 2003 - 19:34:59 CEST

  • Next message: Bernd Ritter: "Re: Auswirkungen der JuSchG-Novelle zum 1.4.2003 auf Linux-Spiele"

    Hier ein paar Informationen eines Distributors von Spielen
    fuer GNU/Linux, die uns moeglicherweise auch auf dem LinuxTag
    treffen koennen, abhaengig davon, wie eng wir die Implementierung
    sehen und od es jemand pruefen will.

    Komplett zu lesen auf
    http://www.infodrom.org/Mail-Archive/misc/2003/0001.html

    Gruesse,

            Joey

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    Was hat sich geändert ?

    Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Wortlaut finden Sie
    unter http://www.usk.de/JuSchG/ ), das bereits zum 01.04.2003 Kraft
    tritt, bedeutet für die Anbieter von Linux-Spielen weitreichende
    Vertriebsbeschränkungen innerhalb Deutschlands.

    Bisher waren Spiele, die nicht ausdrücklich verboten waren (z.B. durch
    eine Indizierung durch das BMFSFJ, oder durch Erfüllen eines Tatbestandes
    wie Gewaltverherrlichung oder Benutzen verbotener Marken) in Deutschland
    für den Vertrieb ohne Alterskontrolle zugelassen, damit auch im
    Versandhandel erhältlich und in zahlreichen Demo-Points zu testen.

    Die neue Regelung, an der auch die Verbände der Unterhaltungsindustrie
    (s. auch http://www.vud.de) mitgewirkt haben, sieht vor, dass alle Spiele,
    die nicht ausdrücklich durch eine Landesregierung oder alternativ eine
    Vereinigung der freiwilligen Selbstkontrolle (in Deutschland ist dies die
    USK) in eine bestimmte Altersstufe eingeordnet wurden, nicht an Personen
    unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

    [..]

    Alle Produkte müssen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem
    Datenträger eindeutig die Alterskennzeichnung tragen, nicht
    gekennzeichnete Produkte haben automatisch keine Jugendfreigabe.
    Diese Regelung ist ausdrücklich nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung
    durch die BPjM !

    ! Für die in Kraft getretenen Vertriebsbeschränkungen ist der Inhalt von
    ! Spielen zunächst einmal uninteressant - also auch Kinderspiele wie Tuxracer,
    ! Krilo oder Mahjongg dürfen grundsätzlich in Deutschland nur an Personen
    ! ab 18 Jahren abgegeben werden, auch wenn ihr Inhalt eindeutig nicht
    ! jugendgefährdend sein kann bzw. eindeutig ist, dass der Inhalt eine
    ! Altersfreigabe "ohne Beschränkung" bzw. "ab 6 Jahren" erhalten würde.

    [..]

    ! Für Spiele, die durch die USK bis einschließlich 16 Jahre freigegeben
    ! wurden, gelten nach gängiger Rechtsauffassung keine Vertriebsbeschränkungen
    ! für den Versandhandel, jedoch ist der Zugang in Demo-Points nur in der
    ! entsprechenden Altersstufe gestattet. Somit werden diese Spiele auch
    nach dem 01.04.2003 weiterhin an Endkunden vertrieben, jedoch ist eine
    eindeutige Alterskennzeichnung sowohl auf unseren Webseiten als auch
    auf der Verpackung erforderlich. Händler oder Internet-Cafes müssen darauf
    achten, dass Linux-Systeme mit Spielen, die "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"
    Jahren freigegeben sind, nicht jüngeren Personengruppen zugänglich
    gemacht werden.

    -- 
    GNU GPL: "The source will be with you... always."
    


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