Erste Diskussion zu Art. 1-16 im Europaausschuss des BT

From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Sun Feb 23 2003 - 20:27:59 CET

  • Next message: Marc-Oliver Pahl: "Bericht Berliner Jugendkonvent II"

    -------- Original Message --------
    Betreff: Heute im Bundestag Nr. 034
    Datum: Thu, 13 Feb 2003 11:52:51 +0100
    Von: owner-bt-hib@www.bundestag.de
    Rückantwort: bt.twele@t-online.de
    An: undisclosed-recipients:;

    ***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
    **************************************************************************
    Berlin: Do, 13.02.2003 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr (034)

             1. PARLAMENTARIER WOLLEN GRUNDRECHTE-CHARTA DER EU-VERFASSUNG VORANSTELLEN
            ...

    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
    PARLAMENTARIER WOLLEN GRUNDRECHTE-CHARTA DER EU-VERFASSUNG VORANSTELLEN

    Berlin: (hib/RAB) Die Fraktionen des Bundestages wollen die Grundrechte-Charta der zukünftigen
    EU-Verfassung den weiteren Artikeln voranstellen. Diese Auffassung der Fraktionen teilte das
    deutsche Mitglied im Europäischen Verfassungskonvent, Peter Altmaier (CDU/CSU), in einer Diskussion
    über einen Entwurf der Artikel 1 bis 16 des Verfassungsvertrages am Mittwochnachmittag im
    Europaausschuss.
    Seiner Auffassung nach wird so die Bedeutung der Grundrechte für die zukünftige Europäische Union
    deutlich. Mit Blick auf mögliche Änderungsvorschläge, die bis Montag nächster Woche eingereicht
    werden könnten, sah Altmaier Nachbesserungsbedarf bei Fragen der zukünftigen Beitrittsländer sowie
    der qualifizierten Mehrheitswahlen anstelle des Prinzips der Einstimmigkeit.
    Sollte bei bestimmten Entscheidungen die Einstimmigkeit beibehalten werden, könnten weniger als 0,1
    Prozent der Unionsbürger die überwältigende Mehrheit blockieren. Unterstützt wurde der
    Parlamentarier von seinem deutschen Kollegen im EU-Verfassungskonvent, Professor Jürgen Meyer. Beide
    übten zudem Kritik an der Sprache des Entwurfs, die von Kompromissen geprägt sei.
    Für die Bürger sei es schwierig, die Bedeutung der einzelnen Formulierungen nachzuvollziehen. Meyer
    machte zudem deutlich, dass er momentan die Bezeichnung "Europäische Union" nicht ändern will. In
    Zukunft würden die Bürger das Gebilde ohnehin schlicht "Europa" nennen.
    Auch die Sozialdemokraten sprachen sich dafür aus, die Sprache des Verfassungsentwurfs zu
    überarbeiten. Zudem müsse überlegt werden, ob es nicht "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
    anstelle von "alle Unionsbürger" heißen müsse. Auch sei es wichtig, die Rechte von Arbeitnehmern zu
    betonen. Für die CDU/CSU bewegt sich der Entwurf nahe an dem derzeitigen Status quo.
    Entscheidend sei, wie die weiteren Teile der EU-Verfassung aussehen würden. Mit Blick auf die
    Aufnahme neuer Beitrittsländer müsse darauf geachtet werden, dass die EU ihre Handlungsfreiheit
    behält. Die Bündnisgrünen begrüßten es, dass das Prinzip des Föderalismus ausdrücklich im Entwurf
    enthalten ist.
    Die Grundrechte müssten darüber hinaus rechtsverbindlich festgeschrieben werden, so dass sie
    einklagbar sind. Weiter wies die Fraktion darauf hin, dass die
    Benennung der Prinzipien "nachhaltige Entwicklung" und "Gleichberechtigung" in dem Entwurf in ihrem
    Sinne sei. Sie setzten sich dafür ein, die soziale und ökologische Marktwirtschaft als Grundlage der
    EU deutlicher zu machen.
    Die FDP bezeichnete den Teil zur gemeinsamen Außen- und Sicherheit als "unbefriedigend", da er
    hinter die bisherigen EU-Regelungen zurückfalle. Darüber hinaus sei es problematisch, dass der Leser
    des Entwurfs die Kompetenzverteilung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten nicht beurteilen kann.
    Nach Überzeugung der Parlamentarier ist es richtig, die nationalen Parlamente an den
    Entscheidungsprozessen der EU wie vorgesehen zu beteiligen.



    This archive was generated by hypermail 2.1.4 : Sun Feb 23 2003 - 20:54:14 CET