146 GG is Unsinn! Art. 20 II, 23 I GG!

From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Wed Jan 08 2003 - 17:40:00 CET

  • Next message: Berthold Heber: "Re: 146 GG is Unsinn! Art. 20 II, 23 I GG!"

    Liebe Freundinnen und Freunde,

    ob Herr Stoiber vor seiner PK auch mal ins Grundgesetz
    geschaut hat?

    In Art. 146 GG steht, dass das GG seine Gültigkeit an dem
    Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
    die das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat.

    Will Herr Stoiber das GG durch die europäische Verfassung
    ersetzen? Die bayerische Verfassung vielleicht auch gleich mit?

    Was soll das?

    Es geht vielmehr um Folgendes:

    Es geht zum einen um Art. 20 Abs. 2 GG:
    "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk
    in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
    Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
    Rechtsprechung ausgeübt."

    Und zum anderen um Art. 23 Abs. 1 GG:
    " Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt
    die Bundesrepublik bei der Entwicklung der
    Europäischen Union mit, ... Der Bund kann hierzu durch Gesetz
    Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union
    sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und
    durch vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetzt
    seinem Inhalt nach geändert ... wird, gilt Art. 79 Abs. 2 und 3.

    Art. 79 Abs. 2 und 3 bestimmen:
    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln
    der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen
    des Bundesrats.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche
    die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung
    der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
    niedergelegten Grundsätzen berührt werden, ist unzulässig.

    Art. 1 GG enthält den Schutz der Menschenwürden,
    Art. 20 GG die Grundlagen der staatlichen Ordnung
    (Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat).

    Und was schließt Ihr daraus?
    Wer hat Vorschläge?

    MO

    Florian Rodeit schrieb:

    > Auf der PK in Wildbad Kreuth hat MP Stoiber eben gesagt, dass ein
    > ambitioniertes Konventsergebnis aufgrund der Veränderungen bei den
    > Souveränitätsrechten ein Fall für Art. 146 GG ist, und daher in Deutschland
    > durch ein Referendum angenommen werden muss.
    >
    > Am Rande: Sowohl Glos als auch Stoiber sprachen konsistent vom
    > VERFASSUNGSkonvent!
    >
    > Grüße
    > Florian



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