Dt.-Frz. Gipfel in Nantes, europapolitische Prioritäten

From: Marc-Oliver Pahl (info@mopahl.de)
Date: Sat Nov 24 2001 - 13:12:01 CET


Dt.-Frz. Gipfel in Nantes, 23.11.2001
Gemeinsame Erklärung über die großen europapolitischen Prioritäten

(http://www.bundesregierung.de/top/sonstige/Nachrichten/ix417_.htm)
letzter Stand: 24.11.2001

Zu den traditionellen Zielen der deutsch-französischen
Zusammenarbeit gehört, dass sie das Schwungrad der
europäischen Integration bildet. Wie dies in der Geschichte der
europäischen Integration bereits der Fall war, sind Frankreich
und Deutschland nun, da eine Debatte über die Zukunft der
Union beginnt, im Hinblick auf die Regierungskonferenz von 2004
entschlos­sen, neue Anstöße zu geben, um den Elan des
europäischen Projekts zu bewahren und zu ver­stärken.

Die entsetzlichen Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die
Union vor neue Her­ausforderungen gestellt. Sie machen es noch
dringlicher, dass die Mitgliedstaaten der EU ihre Verantwortung nach innen
- gegenüber ihren Staatsangehörigen - wie auch nach außen - im Hinblick
auf das Weltgeschehen - wirksamer wahrnehmen.

Angesichts der Bedrohung durch einen globalen Terrorismus muss
die Union ihre Politiken, insbesondere in den Bereichen Justiz und
Inneres, verstärken.

Die Union muss in ihren Außenbeziehungen ihre Instrumente und
Strukturen so verbessern, dass sie ihrer Rolle in der Welt in vollem
Umfang gerecht werden kann.

Die Erweiterung der Union muss entschlossen und ohne Verzug
fortgeführt werden.

Die Debatte über die Zukunft der Union und unser gemeinsames
Ziel einer europäi­schen Verfassung betreffen den Kern einer
wirksamen, starken und demokratischen Union mit klarer Führung
und Verantwortlichkeit.

1. Die durch den Europäischen Rat in Tampere eingeleitete
Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss
mit neuer Energie zu Ende geführt wer­den. Als Reaktion auf die
Terroranschläge vom 11. September 2001 hat der Europäi­sche Rat am
21. September 2001 einen Aktionsplan mit ehrgeizigen Maßnahmen und
Zielen zur Terroris­musbekämpfung beschlossen. Dieser Aktionsplan
enthält unter an­derem eine gemeinsame Definition des Terrorismus, die
Schaffung eines europäischen Haftbefehls, den Kampf gegen Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung sowie den Informa­tionsaustausch und die
Zusam­menarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden. Frankreich und
Deutschland sind entschlossen, ihre Anstrengungen zu bündeln, damit die
geplanten Entscheidungen in den vorgesehenen Fristen getroffen werden.

Längerfristig müssten weitere ehrgeizige Initiativen geprüft werden, um
die Sicherheit unse­res Kontinents noch besser zu gewährleisten,
beispielsweise die Einsetzung einer europäi­schen Polizei, durch die die
Außengrenzen der Union besser überwacht wer­den können, die in
Zusammenarbeit mit den betroffenen nationalen Behörden
vorzu­nehmende Stärkung von Europol im Hinblick auf eine integrierte
Polizei mit dem Auftrag der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
und der organisierten Kriminalität, die Stärkung der justi­ziellen
Zusammenarbeit, insbesondere von Eurojust, im Hinblick auf eine
europäische Staatsanwaltschaft sowie die Zu­sammenführung der von den
Konsulaten der Mitglied­staaten außerhalb der Union geleisteten Arbeit.

2. Auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik steht Europa
heute vor neuen Her­ausforderungen. Bereits heute spielt die Union in
Südosteuropa eine zentrale und im Nahen Osten eine zunehmend
größere Rolle. Die internationale Lage stärkt noch die Bedeutung ihres
Handelns zur Eindämmung von Gewalt, zur Konfliktverhütung und zur
Wahrung des Frie­dens.

Deutschland und Frankreich sind der Auffassung, dass die Europäische
Union ihre Mittel vervollständigen muss, mit denen sie ihre Rolle in der
Welt noch wirksamer wahrnehmen kann. Die Außenpolitik der
Mitgliedstaaten und die Außenpolitik der Union müssen noch besser
ver­zahnt werden. Insbesondere muss die Union das ihr zur Verfügung
stehende breite In­strumentarium, das einen wertvollen Trumpf darstellt,
stärker mobilisieren. Um das Handeln der Union im Außenbereich zu
stärken und ihm mehr Kohärenz und Öffentlichkeitswirksamkeit zu
verleihen, muss eine stärkere Synergie zwischen dem Handeln des Hohen
Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und
demjenigen des für die Außenbeziehungen zuständigen Kommissars
hergestellt werden. Zu diesem Zweck werden Deutschland und Frankreich
Vorschläge unterbreiten.

Entwicklung und Umsetzung einer Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspoli­tik müs­sen ebenfalls energisch fortgeführt werden und
eine neue Dimension gewinnen. Deutschland und Frankreich sind der
Auffassung, dass das Projekt der europäischen Verteidigung nicht auf die
sogenannten Petersberg-Aufgaben begrenzt werden darf, sondern
gemäss dem Vertrag über die Europäische Union in der Perspektive einer
gemeinsamen Verteidigung gesehen werden muss. Die Atlantische Allianz
bleibt die Grundlage für die kollektive Verteidigung ihrer Mitgliedstaaten.
Die ESVP muss ferner die zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus erforderlichen Mittel bereitstellen. Schließ­lich muss die
industrielle Dimension der europäischen Verteidigung zu einer Priorität
werden.

3. Auch die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa
steht, haben zu­ge­nommen und verlangen nach übrzeugenden
Antworten. Am 1. Januar 2002 wird mit der Einführung des Euro-Bargelds
der historische Prozess der Schaffung einer euro­päischen Wäh­rung
seinen Abschluss finden. Durch den Euro steht die Union auch bei
unruhiger Weltwirt­schaft auf einem breiteren, stabileren
volkswirtschaftlichen Fun­dament. Er stärkt die Fähig­keit Europas, im
internationalen Währungskonzert seine Stimme besser zu Gehör zu
bringen.

Über die bereits bestehenden und unbedingt fortzusetzenden
gemeinsamen Politiken hinaus, beispielsweise die Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten, halten es unsere beiden Länder
für wichtig, in folgen­den Bereichen Fort­schritte zu erzielen: eine
Harmonisierung des Steuerwesens, insbesondere auf dem Gebiet der
Unternehmens­besteuerung, die Errichtung eines echten einheitli­chen
Finanzmarkts, die Verbesserung und die Stärkung des europäischen
Sozial­modells unter Wahrung insbesondere der Leistungen der
Daseinsvorsorge sowie die Bekämpfung von Ausgrenzung und
Diskriminierung.

4. Gerade vor dem Hintergrund der neuen internationalen
Herausforderungen, vor die die Union gestellt ist, sind Deutschland und
Frankreich entschlossen, bei der Erweiterung der Union mit unverminderter
Energie entsprechend dem vereinbarten Fahrplan Kurs zu halten. Die
Union wird mit Inkrafttreten des Vertrags von Nizza aufnahmebereit sein.
Die Beitritts­länder müssen durch aktive Fortsetzung der Reformprozesse
ihrer­seits die Voraussetzungen für einen zügigen Beitritt schaffen, d.h.
die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands und die Fähigkeit,
ihn anzuwenden. Die Erweiterung wird nicht nur den Beitrittsländern,
son­dern auch allen heutigen Mitgliedstaaten der Union politisch wie
wirtschaftlich unmittelbar zugute kommen. Sie ist ein grundlegen­der
Beitrag zur Einheit eines viel zu lange geteilten Europas.

5. Ziele der Regierungskonferenz von 2004 und des
vorausgehenden demokratischen Diskussionsprozesses sind eine
stärkere Integration sowie das wirksame Funktionieren einer
trans­parenteren und stärker legitimierten europäischen Demokratie. Die
europäische Verfassung, die Deutschland und Frankreich wünschen, wird
einen wesentlichen Schritt im historischen Prozess der europäischen
Integra­tion darstellen.

Deutschland und Frankreich begrüßen es, dass demnächst auf dem
Europäischen Rat in Laeken der Konvent eingesetzt wird, der aus
Vertretern der Mitgliedstaaten, der na­tionalen Parlamente, des
Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission besteht; die
Beitrittsländer werden eng in die Arbeit des Konvents einbezogen, der
eine intensive Ab­stimmung mit der Zivilgesellschaft vornehmen wird.
Dieser Kon­vent ist ein neuartiges In­strument zur Vorbereitung der für
die erforderliche Refor­mierung Europas nötigen Optionen. Durch diese
Reformen muss der Bürger insbeson­dere besser wahrnehmen können,
wo auf europäischer Ebene die politische Verant­wortung für eine
Entscheidung angesiedelt ist, und er muss diese Entscheidung
demo­kratisch beeinflussen können.

In diesem weiteren Zusammenhang müssen die vier Themen, die in der
Erklärung über die Zukunft der Union enthalten sind, behandelt werden:
die Frage der Kompetenz­abgrenzung zwischen der Union und den
Mitgliedstaaten, die Rolle der nationalen Parlamente, die Verein­fachung
der Verträge und die Aufnahme der Grundrechts­charta in die Verträge.
Diese Fragen führen zu weitergehenden Überlegungen zum Prozess der
Konstitutionaliserung der Verträge und zu den Beziehungen der
Unions­organe zueinander, einschließlich einer Klärung der
Zuständigkeiten im Bereich der Legislative und der Exekutive. Unsere
beiden Länder bleiben für die Diskussion aller Themen of­fen, die mit der
Zukunftsreform der Union zusammenhängen. Hierzu gehört auch die
Frage der Ausweitung der Abstimmungen mit qualifi­zierter Mehr­heit.

Deutschland und Frankreich nehmen bei einer Vielzahl dieser Reformen
bereits überein­stim­mende Haltungen ein, beispielsweise bei der
Einbeziehung der Grundrechtscharta der Euro­päischen Union in die
künftige europäische Verfassung, bei der Aufteilung der Verträge in einen
Teil mit Verfassungscharakter und einen leichter fortzuent­wickelnden Teil
ohne Verfa­sungscharakter oder bei einer verständlicheren,
transpa­renteren Gestaltung der Zuständig­keiten.

Wir sind entschlossen, beständig und ausdauernd Einvernehmen in allen
Fragen anzu­streben, die sich aus der Tätigkeit des Konvents ergeben
werden, und wir sind voller Zuver­sicht, dass wir sol­che Konsenslösungen
erreichen können.

Der Europäische Rat in Laeken fällt in eine Phase bedeutender politischer
Weichen­stellungen. Es liegt an den Mitgliedstaaten der Union, darunter
Frankreich und Deutschland, dass dieser Rat die richtigen Fragen stellt, so
dass angemessene Ant­worten auf die Herausforderungen gegeben
werden können, vor die die Union gestellt ist.



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